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6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums.
"à"»' und für ,nW ein Ansporn zur Nach-MW-r-WILr-
"««tel/ ^, * “ 9 ífI6ít nUf de« B°dm sehr großer Bermagens-><
à möglich „t. Ja es darf eine heilsame Gestaltung der wirtschaft-"Ud
»nee ", 'àen Verhältnisse ans dem Baden des Privaleigenthnms
"«arte, , *T" # »eh-nden Freiheit der iuirtschaftlichen Bewegung sogar
W?\T*\T ķ'ŞM Bedingung erfüllt, d. h. torni. die Pr°-ja
«'let Ņ«hl aber darf man hoffen, daß beim Bestehen gel'ch«
Schutzgesetze, deren Charalter und Ausdehnung nach den
! nk Cnt: Î """geben and dürfen bl« zum vollendeten 18. Johre nnr Sonn.
?Sl und n.'""" "ur unter Rn,ficht, Snsthtinfer besuchen), die «mnlennnter.
?°şchaffu„a ? Sparwesen, Auch für passende Arbeiterwohnungen und für die
d?°ş°Nstalten m 'st alles mögliche geschehen. Die Speise- und die
îich ünn ^ Arbeiter,unen und für jugendliche Arbeiter sind geradezu unüber-(¡„e
Ö °" ber durch beträchtliche Zuschüsse subventionirt. Auch
^ şität Unh ' ^ŗ. HkrZensgûte behandelten Arbeitern, die sich durch Reli-^lttlichkeit
auszeichnen, gibt es weder Socialdemokraten noch Strikes.