Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III. Buch. Die Bertheilung der Güter. 
wärtig die Frage auswerfen, ob es nicht gerathen wäre, daß die europäischen 
Nationen, welche die Länder im Innern von Afrika unter sich vertheilen, die 
Eingeborenen einem derartigen Regime unterwürfen. 
Wer die Existenzverhältnisse der nunmehr gänzlich von den Weißen 
trennten Negerbevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika kennt, wer 
weiß, was die Worte Freiheit und Gleichheit für dieselbe zu bedeuten habew 
muß sich überzeugen, wie viel vortheilhafter für die Schwarzen eine Art voi 
glebae adscriptio gewesen wäre, welche eine jede Negerfamilie in eine map 
volle Abhängigkeit von einem verantwortlicheil Schutzherrn gebracht hätte. şş 
jetzige System schrankenloser Freiheit hat mit der Sklaverei einen SM 
den gänzlichen Mangel an Fürsorge für die Angehörigen der so tief stehen e 
Negerrasse í . 
Uebrigens ist es auch anderwärts vorgekommen, daß die Aufhebung, 
artiger Abhängigkeitsverhältnisse den Hoffnungen der Betheiligten in şş 
Resultaten nicht entsprochen hat. Die im Jahre 1861 emancipirte unsre 
Bevölkerung Rußlands hat aus dem großherzigen Acte Kaiser Alexanders • 
nur zweifelhaften Vortheil gezogen. Viele der frühern Leibeigellen sind in^ 
Hände von Geldverleihern gerathen, welche sie in eine, derart traurige La^ 
versetzten, daß sie übler daran waren als früher unter ihren Gutsherren, 11 
so manche andere iilußten gewahr werden, daß die Herrschaft der Dors ^ 
meinde lästiger sein kann als diejenige ihrer alten Herren. In andern u ^ 
hingegen und besonders da, wo ein intensiver Landwirtschaftsbetrieb an 
Stelle eines extensiven tritt nnb wo man die Dienst- wie die Naturalleistung 
durch Geldzahlungen ersetzt, werden die Feudallasten lästig, ja un ertrag ^ 
und ist eine billige Ablösung derselben eine Wohlthat für beide Theile,^ 
die unfreiwillige Arbeit unter solchen Umständen verderblich wirkt und 
bestens hinter der freien an Wirksamkeit weit zurücksteht. ^ ^ 
Was sodann die auf pers önl i cher U nsreiheit beruhende F ü ^ fIt 
der socialen Organisation anlangt, so ist dieselbe in ihren ^ 
Graden, der Sklaverei und der Leibeigenschaft, von der soeben als T cU f)ļ 
bezeichneten wesentlich verschieden, obgleich diese letztere, z. B. im europaü ^ 
Mittelalter, vielfach aus der totalen Unfreiheit sich entwickelt hat und ^ ^ 
das gleichfalls während des Mittelalters und am Ausgang desselben n" ^ 
oft vorgekommen ist — auch zu verschiedenen Malen diese tiefern Formen 
socialen Entwicklung zur Folge hatte. 
' Siehe Cl. Jannet und W. Kämpfe a. a. O. 533 ff. Daselbst st» ^che» 
nähere Angaben über die Übeln Folgen und die zum Theil geradezu ungey^ 
Zustände, welche die ganz unvermittelte Negeremancipation in manchen Gegen 
sich zog.
	        
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