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I. Buch. Production und Consumtion.
bau dienen u. s. w., oder auf denen sich Gebäude vorfinden, sei es nun dasi
diese den Charakter von Werkstätten, Fabriketablissements u. dgl. haben oder
als Wohnungen benutzt werden; sodann b) diese Bauwerke selbst; ferner
c) Werkzeuge, Maschinen, bewegliche Transportmittel, Möbel und Hausgeräthe;
d) Eisenbahnen, Landstraßen, Telegraphen u. dgl.; e) Arbeits- und Nutz
thiere ; f) die Stoffe, aus denen die Erzeugnisse der Landwirtschaft, der In
dustrie und des Gewerbes hergestellt werden: Wolle, Leinwand, Eisen, Saat
korn, die sogen. Hilfsstoffe zur Herstellung der Prodncte, wie die kohlen, die
chemischen Ingredienzien u. s. w. ; g) die Arbeitslöhne, die Gehälter und Be
züge der Beamten und höhern Functionäre der industriellen Unternehmungen
und großen landwirtschaftlichen Betriebe, überhaupt alles, was dem Unter
halt der Prodncirenden dient; h) die Vorräthe von Genußmitteln, welche die
Kauf- und Handelsleute feilhalten; i) Theaterrequisiten und Musikinstrumente;
k) das Geld; 1) Eigenschaften von Sachen, die denselben mittelst ersparter
Gütervorrüthe verliehen wurden, Bodenmeliorationen, Austrocknung feuchter
Wohnungen, Verschönerung von Häusern u. dgl.; m) der Aufwand für
nützliche Institutionen, als Sicherheitsvorkehrungen, Justizpflege, gute staat
liche und communale Verwaltung; religiös-sittliche Unterweisnng und Erziehung,
insoweit sie auch das irdische Glück der Menschen fördern und erniöglichen u. s. w.
Es gibt verschiedene Unterarten von Kapital.
1. Je nachdem dasselbe seine Aufgabe mehrmals oder nur einmal er
füllt, unterscheidet man stehendes Kapital oder Anlagekapital und
nicht überschätzt werden darf, so empsiehlt es sich doch im Hinblick aus die
Lehren der ältern Manchesterschule und der im Anschluß daran in weiten Kreisen
der arbeitenden Welt nur zu lange Zeit hindurch geübten Praxis, auch in der
wissenschaftlichen Terminologie wie in der alltäglichen Ausdrucksweise den Menschen
als Subject unveräußerlicher Rechte und Pflichten den Sache,i entgegenzusehen.
Dagegen müssen wir uns im Gegensatze zu vielen Autoren und deren Definitionen,
unter denen nur auf die von Rau (a. a. O. I, 80) und Roscher (a. a. O.
I, 78 ff.) verwiesen sei, für die Aufnahme der Grundstücke unter die Güter erklären,
die zum Kapital gerechnet werden. Es bestehen allerdings bedeutende Unterschiede
zwischen diesen und den übrigen dazu gezählten Gütern, aber immerhin haben die
sämtlichen zur Production bestimmten Güter den gemeinsamen Zweck, der fortgesetzten
Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, der Fürsorge für das Wohl des menschlichen
Geschlechts, für welches die Verwendung beider Arten von Gütern, der unbeweglichen wie
der beweglichen, unerläßlich ist, zu dienen. Die einheitliche Auffassung des Menschen und
seines Wohles läßt auch eine einheitliche Zusammenfassung der demselben dienenden Sach
güter in mancher Art als wünschenswerth erscheinen. Sv haben denn auch bedeutende
Autoren verschiedener Richtung die Grundstücke zum Kapital gerechnet. Wir nennen hier
nur: Dunoyer, Liberté du travail, tom. VI, Paris 1845; Carey, Principles of social
science III (Philadelphia 1858), 50, und Schäffle, Rationalökonomische Theorie
der ausschließenden Absatzverhältnisse (Stuttgart 1867) 65 ff. 89 ff.