Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

bau  dienen  u.  s.  w.,  oder  auf  denen  sich  Gebäude  vorfinden,  sei  es  nun  dasi
diese  den  Charakter  von  Werkstätten,  Fabriketablissements  u.  dgl.  haben  oder
als  Wohnungen  benutzt  werden;  sodann  b)  diese  Bauwerke  selbst;  ferner
c)  Werkzeuge,  Maschinen,  bewegliche  Transportmittel,  Möbel  und  Hausgeräthe;
d)  Eisenbahnen,  Landstraßen,  Telegraphen  u.  dgl.;  e)  Arbeits-  und  Nutzthiere ­
  ;  f)  die  Stoffe,  aus  denen  die  Erzeugnisse  der  Landwirtschaft,  der  Industrie ­
  und  des  Gewerbes  hergestellt  werden:  Wolle,  Leinwand,  Eisen,  Saatkorn, ­
  die  sogen.  Hilfsstoffe  zur  Herstellung  der  Prodncte,  wie  die  kohlen,  die
chemischen  Ingredienzien  u.  s.  w.  ;  g)  die  Arbeitslöhne,  die  Gehälter  und  Bezüge ­
  der  Beamten  und  höhern  Functionäre  der  industriellen  Unternehmungen
und  großen  landwirtschaftlichen  Betriebe,  überhaupt  alles,  was  dem  Unterhalt ­
  der  Prodncirenden  dient;  h)  die  Vorräthe  von  Genußmitteln,  welche  die
Kauf-  und  Handelsleute  feilhalten;  i)  Theaterrequisiten  und  Musikinstrumente;
k)  das  Geld;  1)  Eigenschaften  von  Sachen,  die  denselben  mittelst  ersparter
Gütervorrüthe  verliehen  wurden,  Bodenmeliorationen,  Austrocknung  feuchter
Wohnungen,  Verschönerung  von  Häusern  u.  dgl.;  m)  der  Aufwand  für
nützliche  Institutionen,  als  Sicherheitsvorkehrungen,  Justizpflege,  gute  staatliche ­
  und  communale  Verwaltung;  religiös-sittliche  Unterweisnng  und  Erziehung,
insoweit  sie  auch  das  irdische  Glück  der  Menschen  fördern  und  erniöglichen  u.  s.  w.
Es  gibt  verschiedene  Unterarten  von  Kapital.
1.  Je  nachdem  dasselbe  seine  Aufgabe  mehrmals  oder  nur  einmal  erfüllt, ­
  unterscheidet  man  stehendes  Kapital  oder  Anlagekapital  und
nicht  überschätzt  werden  darf,  so  empsiehlt  es  sich  doch  im  Hinblick  aus  die
Lehren  der  ältern  Manchesterschule  und  der  im  Anschluß  daran  in  weiten  Kreisen
der  arbeitenden  Welt  nur  zu  lange  Zeit  hindurch  geübten  Praxis,  auch  in  der
wissenschaftlichen  Terminologie  wie  in  der  alltäglichen  Ausdrucksweise  den  Menschen
als  Subject  unveräußerlicher  Rechte  und  Pflichten  den  Sache,i  entgegenzusehen.
Dagegen  müssen  wir  uns  im  Gegensatze  zu  vielen  Autoren  und  deren  Definitionen,
unter  denen  nur  auf  die  von  Rau  (a.  a.  O.  I,  80)  und  Roscher  (a.  a.  O.
I,  78  ff.)  verwiesen  sei,  für  die  Aufnahme  der  Grundstücke  unter  die  Güter  erklären,
die  zum  Kapital  gerechnet  werden.  Es  bestehen  allerdings  bedeutende  Unterschiede
zwischen  diesen  und  den  übrigen  dazu  gezählten  Gütern,  aber  immerhin  haben  die
sämtlichen  zur  Production  bestimmten  Güter  den  gemeinsamen  Zweck,  der  fortgesetzten
Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse,  der  Fürsorge  für  das  Wohl  des  menschlichen
Geschlechts,  für  welches  die  Verwendung  beider  Arten  von  Gütern,  der  unbeweglichen  wie
der  beweglichen,  unerläßlich  ist,  zu  dienen.  Die  einheitliche  Auffassung  des  Menschen  und
seines  Wohles  läßt  auch  eine  einheitliche  Zusammenfassung  der  demselben  dienenden  Sachgüter ­
  in  mancher  Art  als  wünschenswerth  erscheinen.  Sv  haben  denn  auch  bedeutende
Autoren  verschiedener  Richtung  die  Grundstücke  zum  Kapital  gerechnet.  Wir  nennen  hier
nur:  Dunoyer,  Liberté  du  travail,  tom.  VI,  Paris  1845;  Carey,  Principles  of  social
science  III  (Philadelphia  1858),  50,  und  Schäffle,  Rationalökonomische  Theorie
der  ausschließenden  Absatzverhältnisse  (Stuttgart  1867)  65  ff.  89  ff.
            
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