Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  409
mußten  dazu  führen,  daß  die  Staatsgewalt  in  immer  energischerer  Weise  zum
Schutze  der  Arbeiter  und  namentlich  der  jugendlichen  Arbeiter  thätig  eingrifs
und  immer  mehr  einschlägige  Gesetze  erließ.  So  standen  denn  in  England
schon  vom  Jahre  1802  bis  zum  Jahre  1833  einige,  allerdings  ziemlich  unwirksame ­
  derartige  Gesetze  in  Kraft;  von  1833—1850  entspann  sich  dann
Zwischen  der  unter  Führung  von  Lord  Shaftesbury  fechtenden  philanthropischen
Partei,  der  sich  einige  Grundbesitzer  anschloffen,  und  den  Anhängern  der  sogen,
orthodoxen  politischen  Oekonomie,  welche  die  Grundsätze  Adam  Smiths  und
seiner  Schüler  befolgten  und  die  staatliche  Intervention  im  Namen  der  Wissenschaft ­
  verwarfen,  jener  entscheidende  Kampf,  in  dem  sich  auf  seiten  der  Vertheidiger ­
  der  sogen.  Freiheit  der  Arbeit  Männer  wie  Sir  Robert  Peel,  John
bright  und  Lord  Brougham  hervorthaten.  Nichtsdestoweniger  mußte  diese  Partei
allmählich  Concessionen  machen.  So  wurden  Gesetze  angenommen  und  sanctionirt,
  die  zwar  anfangs  noch  Umgehungen  zuließen,  dann  aber  vermöge
stätiger  Verbefferungen  zu  dem  Endresultate  führten,  daß  in  der  Textilindustrie
ì>ie  Lage  der  Arbeiter  wirklich  bedeutend  verbessert,  im  Bereiche  des  Bergbaues
wenigstens  die  schlimmsten  Uebelstände  abgestellt  wurden.  Auch  lag  es  seit
^km  Jahre  1850  klar  zu  Tage,  daß  sich  die  mit  leidenschaftlicher  Erregung
ausgesprochene  Befürchtung,  die  Arbeiterschutzgesetze  würden  zum  Ruine  der
britischen  Industrie  führen,  nicht  nur  als  irrig  erwies,  sondern  diese  vielmehr  die
woralische  und  physische  Wiedergeburt  der  Textil-  und  der  Minenarbeiter  bewirkten. ­
  Man  kann  sich  demnach  nicht  darüber  wundern,  daß  allmählich  auch
şllr  die  andern  Industriezweige  derartige  Gesetze  erlaffen  wurden.  Unter  benselben
  sind  die  Workshop  Regulation  Act,  welche  die  bestehenden  Gesetze
dieser  Art  auf  die  kleinen  Betriebe  für  anwendbar  erklärt,  und  die  Factory
Extension  Act,  beide  vom  Jahre  1867,  sowie  die  Gesetze  von  1874  und
^8,  welche  die  zu  Gunsten  der  jugendlichen  Arbeiter  bestehenden  Bestimwungen
  auf  die  Arbeit  der  Frauen  überhaupt  ausdehnten,  besonders  herborzuheben.

Was  sodann  die  hauptsächlichsten  in  den  bedeutendsten  europäischen  Jnustriestaaten
  gegenwärtig  zu  Recht  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  zu
dunsten  der  Gesundheit  der  Arbeiter  und  zur  Verhütung  übermäßiger  Ausnutzung ­
  der  Arbeitskraft  anlangt,  so  lassen  sich  dieselben  in  aller  Kürze  dahin
zusammenfassen:
1.  In  Großbritannien  und  Irland  ist  die  Arbeit  in  den  Fakten ­
  und  Werkstätten  den  Kindern  unter  10  Jahren  gänzlich  verboten.  Die
Minder  von  10—14  Jahren  dürfen  in  der  Textilindustrie  höchstens  einen
lalöen  Tag  oder  von  zwei  aufeinander  folgenden  Tagen  nur  einen  arbeiten,
während  das  Maximum  der  Arbeitszeit  der  sämtlichen  Arbeiter  unter  18  Jahren
m  ben  andern  Industrien  5  Stunden  nacheinander  beträgt.  Auch  dürfen
            
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