442
IV. Buch. Nachträge.
dieser Hinsicht kräftig erweist und den Einzelnen nicht zu viel überläßt. Die
theilweise grauenhaften Sicherheitszustände jener Zeiten des Mittelalters, in
welchen der Gutsherr auch die Polizei und die bewaffnete Gewalt in seiner
Hand hatte, und statt vor die Gerichte zu gehen, mittelst des brutalen Fehde
rechtes sich selbst Recht verschaffen durfte, sobald der Beklagte die Competen;
des Richters nicht anzuerkennen erklärte oder es überhaupt ablehnte, sich vor
Gericht zu stellen, müssen als warnendes Beispiel dienen, daß man der Selbst
hilfe ja nicht einen zu weiten Spielraum gestatte. Auch noch in unsern
Tagen liefern die Sicherheitsverhältnisse der Vereinigten Staaten von Amerika
mit ihrem bisweilen ganz ohnmächtig sich erweisenden Milizsystem einen Beleg
dafür, wie traurige Zustände die Selbsthilfe z. B. der Industriellen gegen die
brutalen Angriffe der von den Socialisten aufgehetzten Arbeiterhorden zu Tage
fördert. Vor allem muß freilich für eine unparteiische und schnelle Justizpflege
gesorgt werden, wenn nicht Acte roher Selbsthilfe vorkommen sollen, wie sie z. B.
die Lynchjustiz, die in den Vereinigten Staaten nach wie vor in unverminderter
Uebung steht, in furchtbarster und grausamster Form mit sich bringtK
2. Viele unter den an die öffentlichen Autoritäten geleisteten Zahlungen
sind nicht derart, daß sie gänzlich oder zum Theil als Entgelt für staatliche
Leistungen gelten könnten. Es kann nämlich einerseits geschehen, daß die
Staatsgewalt an die Stelle der Eigenthümer, Unternehmer und Eltern tritt,
in socialistischer Weise vorgeht und sich als Vormund und Vater gebürdet.
Das ist natürlich kostspielig. Die zu diesem Behufe erhobenen Steuern und
Auflagen bezwecken aber nicht die Aufbringung der für die Erfüllung staat
licher Functionen nöthigen Mittel, sondern werden für dem Staate nicht zu-
kommende Actionen verwendet. Andererseits kommt es aber auch vor, und
zwar nicht selten, daß die Staatsregierung oder andere Organe des öffent
lichen Lebens den Betrieb gewisser industrieller oder Transport-Unternehmungen,
die Versorgung mit Wasser, Gas u. dgl., das Eisenbahn-, Telegraphen-, Post-
wesen u. s. w. in die Hand nehmen. Ob das wünschenswerth ist, davon
wird später die Rede sein. Hier ist nur hervorzuheben, daß der Aufwand
für solche Zwecke durchaus nicht zu den eigentlichen Staatsausgaben, die sich
aus der Natur des Staatswesens ergeben, gerechnet werden kann. Man muß
demnach bei der Berechnung der Kosten, welche die Staatsverwaltung mit
1 Cl. Jannet und W. Kämpfe a. a. O. 639 (hier wird berichtet, wie in
folge des Umstandes, daß die Behörden die von streikenden Arbeitern angegriffenen
industriellen Etablissements oftmals nicht wirksam schützen, ein Unternehmen, die
Pinkerton Agency, sich gebildet hat, welches den Industriellen Bewaffnete liefert, um
deren Eigenthum bei Arbeitseinstellungen zu vertheidigen) und 178—185 (wo unter
anderem von den grauenhaften, am 14. März 1891 in New Orleans an Italienern
verübten Lynchmorden die Rede ist).