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IV. Buch. Nachträge.
üche Form der Besteuerung, die in wohlthuendem Gegensatze zu den harten,
aus dem Mittelalter überkommenen Steuerarten stehe, mit den schönsten Worten
vertheidigt und gepriesen, um später desto härter angegriffen und als eine
ungerechte Belastung der niedern Volksklasien hingestellt zu werden.
Beide Anschauungen machen sich einer Uebertreibung schuldig und fasten
eine verwickelte Frage höchst oberflächlich auf. Unter Umständen stehen aller
dings die Verbrauchsauflagen mit den meisten Grundsätzen, welche im Steuer
wesen maßgebend sein sollten, in Widerspruch. Es kommt vor, daß sie die
Producenten und die Händler ruiniren, weil sie nicht, wie man das voraus
setzte, überwälzt werden können. Auch sind sie vielfach durch die behufs ihrer
Einhebung befolgte Methode dem Productionsprocesse abträglich oder lenken
— wie das auch bei dem Bestehen hoher Schutzzölle vorkommt — die indu
strielle Thätigkeit auf falsche Bahnen. Sodann lassen sie sich nicht ohne große
Kosten einheben, indem dazu ein zahlreiches Beamtenpersonal benöthigt wird.
Sie befördern ferner den Schmuggel und die Verheimlichung der Production.
Vor allem aber sind die durch diese Steuern auferlegten Lasten nicht gerecht ver
theilt. Kleine Producenten und Händler können dieselben weniger leicht über
wälzen als große und haben unter den infolge dieser Auflagen bei der
Production und dem Verkauf sich ergebenden Unbequemlichkeiten und Widrig
keiten mehr zu leiden. Was aber die Consúmente» betrifft, so beschweren diese
Steuern die ärmern Volksklassen ungleich stärker als die reichern. Der Theil
des Einkommens, den die kleinen Leute für Gegenstände des allgemeinen Ver
brauchs ausgeben — und dieser kommt hinsichtlich des finanziellen Erfolges der
Steuern ja allein in Betracht —, ist verhältnißmäßig weit größer als der
von den Reichen dafür verwendete; und ebenso muß eine starte Familie für
derlei Artikel weit mehr als eine mit demselben Einkommen ausgestattete
kleinere verwenden und wird also durch die Verbrauchsstellern verhältnißmäßig
härter betroffen. Die Behauptung aber, daß man diese Steuern freiwillig
auf sich nehme, da man ja die besteuerten Artikel nicht zu kaufen brauche,
trifft schon nicht bei Genußmitteln zu, die nun einmal, wie z. B. der Tabak,
für viele zu einem wahren Bedürfniß geworden sind, wird aber zum grau
samen Hohn, soweit unentbehrliche Dinge in Frage kommen. Auch wenn
man den Vorschlag verwirklichen wollte, es sollte die Höhe der Verbrauchs-
steuern nach dem Werthbetrage der betreffenden Güter bemeffen werden, so
wäre damit kein theilweises Hilfsmittel gegen diese Uebelstünde geboten. Eine
derartige Bemeffung bringt oftmals große technische Schwierigkeiten mit sich,
verursacht große Kosten ilnd gibt Anlaß zu Betrügereien.
Nichtsdestoweniger verlieren unter bestimmten Verhältniffen die vorsteheilden
Einwürfe ihre Kraft oder werden durch andere Umstünde überwogen, so daß
die auferlegten Verbrauchssteuern gerechtfertigt erscheinen. Das ist der