Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

464 
IV. Buch. Nachträge. 
üche Form der Besteuerung, die in wohlthuendem Gegensatze zu den harten, 
aus dem Mittelalter überkommenen Steuerarten stehe, mit den schönsten Worten 
vertheidigt und gepriesen, um später desto härter angegriffen und als eine 
ungerechte Belastung der niedern Volksklasien hingestellt zu werden. 
Beide Anschauungen machen sich einer Uebertreibung schuldig und fasten 
eine verwickelte Frage höchst oberflächlich auf. Unter Umständen stehen aller 
dings die Verbrauchsauflagen mit den meisten Grundsätzen, welche im Steuer 
wesen maßgebend sein sollten, in Widerspruch. Es kommt vor, daß sie die 
Producenten und die Händler ruiniren, weil sie nicht, wie man das voraus 
setzte, überwälzt werden können. Auch sind sie vielfach durch die behufs ihrer 
Einhebung befolgte Methode dem Productionsprocesse abträglich oder lenken 
— wie das auch bei dem Bestehen hoher Schutzzölle vorkommt — die indu 
strielle Thätigkeit auf falsche Bahnen. Sodann lassen sie sich nicht ohne große 
Kosten einheben, indem dazu ein zahlreiches Beamtenpersonal benöthigt wird. 
Sie befördern ferner den Schmuggel und die Verheimlichung der Production. 
Vor allem aber sind die durch diese Steuern auferlegten Lasten nicht gerecht ver 
theilt. Kleine Producenten und Händler können dieselben weniger leicht über 
wälzen als große und haben unter den infolge dieser Auflagen bei der 
Production und dem Verkauf sich ergebenden Unbequemlichkeiten und Widrig 
keiten mehr zu leiden. Was aber die Consúmente» betrifft, so beschweren diese 
Steuern die ärmern Volksklassen ungleich stärker als die reichern. Der Theil 
des Einkommens, den die kleinen Leute für Gegenstände des allgemeinen Ver 
brauchs ausgeben — und dieser kommt hinsichtlich des finanziellen Erfolges der 
Steuern ja allein in Betracht —, ist verhältnißmäßig weit größer als der 
von den Reichen dafür verwendete; und ebenso muß eine starte Familie für 
derlei Artikel weit mehr als eine mit demselben Einkommen ausgestattete 
kleinere verwenden und wird also durch die Verbrauchsstellern verhältnißmäßig 
härter betroffen. Die Behauptung aber, daß man diese Steuern freiwillig 
auf sich nehme, da man ja die besteuerten Artikel nicht zu kaufen brauche, 
trifft schon nicht bei Genußmitteln zu, die nun einmal, wie z. B. der Tabak, 
für viele zu einem wahren Bedürfniß geworden sind, wird aber zum grau 
samen Hohn, soweit unentbehrliche Dinge in Frage kommen. Auch wenn 
man den Vorschlag verwirklichen wollte, es sollte die Höhe der Verbrauchs- 
steuern nach dem Werthbetrage der betreffenden Güter bemeffen werden, so 
wäre damit kein theilweises Hilfsmittel gegen diese Uebelstünde geboten. Eine 
derartige Bemeffung bringt oftmals große technische Schwierigkeiten mit sich, 
verursacht große Kosten ilnd gibt Anlaß zu Betrügereien. 
Nichtsdestoweniger verlieren unter bestimmten Verhältniffen die vorsteheilden 
Einwürfe ihre Kraft oder werden durch andere Umstünde überwogen, so daß 
die auferlegten Verbrauchssteuern gerechtfertigt erscheinen. Das ist der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.