Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

172  Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrehungen.
Undeutschen  nicht  zum  Betriebe  zulasse,  und  den  Leinewebern
wurde  1682  verboten  Bauerknaben  in  die  Lehre  zu  nehmen.  Uber
die  Berechtigung  zur  Bierbrauerei  stritten  sich  die  grosse  und  die
kleine  Gilde.  Der  Rath  hatte  das  Bierbrauen  im  Jahre  1601  einigen
Handwerksämtern  gestattet,  und  diese  betrachteten  es  so  sehr  als
Erwerbsquelle,  dass  sie  zwanzig  Jahre  später  erklärten  ohne  das
Braurecht  nicht  bestehen  zu  können,  weil  die  nicht  auszurotten  e
Bönhaserei  ihre  Einnahmen  schmälere.  Diese  scheint  in  Dorpat
ganz  besonders  geblüht  zu  haben  und  wird  durch  das  augenfällige
Bestreben  der  Handwerker  nach  möglichster  Abgeschlossenheit
auch  erklärlich.  Im  Jahre  1634  wurde  das  Amt  der  Leineweber
auf  24  Meister  beschränkt,  1640  das  der  Goldschmiede  auf  6.  Den
Schuhmachern  wurde  1674  verboten  mehr  als  je  3  Gesellen  un
2  Lehrlinge  zu  halten  -  kurz  man  trachtete  die  Konkurrenz  soweit
man  es  durchsetzen  konnte,  einzuschränken.  Dabei  wurde  der
Bedarf  der  Bevölkerung  an  Gewerbsprodukten  nicht  in  aus
reichender  Weise  befriedigt,  und  die  gewerblichen  Erzeugnisse  unt
Leistungen  stiegen  im  Preise.  Der  Adel  in  nächster  Nähe  der
Stadt  auf  dem  Lande  klagte  wiederholt,  namentlich  über  Schu  '
mâcher  und  Schneider,  so  dass  diese  1635  ermahnt  werden  mussten
ihre  Kunden  nicht  zu  überfordern.  Auch  Knochenhauer  und  Bäcker
Hessen  zu  wünschen  übrig  und  wurden  1677  angewiesen  besseres
Fleisch  und  Brot  zu  liefern.  Aber  diese  Verordnungen  fruchteten
nicht  viel,  und  die  Klagen  erneuerten  sich  in  den  Jahren  i68o-B2-So
  kann  man  sich  denn  nicht  wundern,  dass  um  diese
bereits  Vorschläge  zu  vernünftigen  Reformen  laut  werden.  ||
Deutschland  war  mittlerweile  vor  und  nach  dem  dreissigjährige'^
Kriege  der  Verfall  des  Zunftwesens  so  klar  zu  d'age  getreten,  das
einzelne  Stimmen  schon  die  gänzliche  Aufhebung  der  Zünfte
fürwortetenh  ln  München  hatte  im  Jahre  1615  der  Hofrath  beai^
tragt  das  ganze  Zunftwesen  aufzuheben,  weil  es  verderblich
ohne  Nutzen  sei  und  ganz  unnöthigen  Aufwand  verursache,  bu
hatte  man  einstweilen  nicht  mehr  für  möglich  gehalten  als  ‘  ^
Anordnung  die  Zunftmissbräuche  abzuschaffen,  ln  Bremen'
1624  im  Rathe  die  Frage  angeregt  worden,  die  Ämter  aufzulöse  ’
und  wenn  auch  die  liberale  Partei,  die  diesen  Vorschlag  anreg
mit  ihm  nicht  durchdrang,  so  ergiebt  sich  doch  aus  den  für

I  Mäscher,  Das  deutsche  Ciewerhewesen,  S.  349.
-  Böhmert,  Beiträge  zur  Geschichte  des  Zunftwesens,  S.  33,  117.
            
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