Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.

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besitze  des  schwer  errungenen  Betriebes  Hess  und  Keinem  gestattete ­
  ausserhalb  ihrer  Ordnung  das  Gewerbe  zu  üben.
Oass  alle  diese  Bestimmungen  in  weitläufigster  Fassung  gegeben ­
  werden,  die  unvortheilhaft  gegen  die  frühere  Kürze  abstach,
im  Charakter  der  Zeit  und  kann  ihren  Urhebern  nicht  ver-‘^acht
  werden.  Wenn  man  auf  den  guten  Zweck  sah,  den  sie  ver-^Igten,
  und  des  sittlichen  Ernstes  eingedenk  war,  der  sie  durchleuchtete, ­
  so  war  man  wohl  im  Stande  mit  ihrer  stellenweise
ermüdenden  Weitschweifigkeit  sich  abzufinden.  Freilich  kam  es
ganz  auf  die  Art  der  Handhabung  der  mitunter  strengen  Regeln
I^ie  in  dieser  Richtung  dem  Schlosserschragen  beigefügten
buchst  charakteristischen  Randbemerkungen,  die  doch  wohl  der
Ersten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  entstammen  mögen,  lassen
erkennen,  dass  es  nicht  überall  zum  Besten  bestellt  war.  Aber
^l^gesehen  davon,  kann  man  sich  schon  deshalb  mit  der  Ordnung
*^icht  Versöhnen,  weil  sie  an  einigen  Stellen  wider  alle  Vernunft
'^erstiess.  Die  übermässig  ausgedehnte  Lehr-  und  Gesellenzeit,  die
^ohen  Eintrittsgelder,  die  unbarmherzige  Verfolgung  der  Nicht-Gvorrechteten
  waren  Schattenseiten,  die  schwer  auf  das  gewerb-Leben
  fielen,  ln  dem  Maasse  als  die  ersteren  Anordnungen
^^sgedehnt  wurden,  musste  die  Böhnhaserei  zunehmen,  weil  die
^^ute  nicht  mehr  im  Stande  waren,  den  gestellten  Anforderungen
y  genügen  und  es  versuchten  so  gut  oder  so  schlecht  es  ging
durchzuschlagen.  Wenn  man  es  für  unmöglich  hielt  jene
erabzusetzen  oder  zu  mildern,  so  hätte  man  wenigstens  nachsich-’ger
  gegen  die  Unglücklichen  sein  müssen,  die  von  redlichem
^^•■eben  erfüllt,  sich  kümmerlich  genug  ihren  Unterhalt  verdienten,
egoistisches  Streben  der  Amtsgenossen  sich  wie  nur  immer  möglich ­


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gogen  die  Aufnahme  neuer  Meister  zu  sträuben  und  dieselbe
^'^uszuschieben,  sowie  strenge  Behandlung  aller  derer,  die  dem
sich  nicht  anschliessen  konnten  oder  mochten  —  das  war
^  Signatur  der  damaligen  gewerblichen  Verhältnisse.
So  eifersüchtig  wie  die  (Gewerbetreibenden  in  Riga  auf  die
/Haltung  ihrer  ausschliesslichen  Nahrungsrechte  waren,  benahm
auch  die  Bürgerschaft  in  Dorpat.  Hier  suchte  man  den  Un-^^tschen
  den  Betrieb  von  Gewerben  zu  erschweren.  Der  Rath
^^^tattete  denselben  im  Jahre  1608  nur  unter  der  Bedingung  die
^^^sübung  eines  Gewerbes,  insbesondere  die  Bereitung  von  (Gedass
  sie  den  Bürgereid  ablegten.  Aber  noch  am  Ausgange
Jahrhunderts  —  1684  —  forderten  die  Knochenhauer,  dass  man
            
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