Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.

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Alle  diese  Anregungen  verliefen  leider  im  Sande.  Bis  jetzt
^äben  sich  keine  Spuren  finden  lassen,  dass  die  Projekte  einer
Ernsthaften  Diskussion  unterzogen  wurden,  wenn  es  aber  geschah,
konnte  man  sich  jedenfalls  nicht  so  weit  einigen,  dass  die  Entwürfe ­
  Gesetzeskraft  erhielten.  Es  blieb  alles  noch  lange  beim
^^^En,  und  selbst  die  1669  erlassene  allgemeine  schwedische  Gewerbeordnung ­
  war  nicht  im  Stande  für  Riga  einen  Wandel  zu  schaffen.
In  Schweden  bestanden  \  wie  es  scheint  nach  dem  Vorgänge
^isbys,  seit  Ende  des  15.  Jahrhunderts  in  einzelnen  Städten  und
einzelnen  Gewerben  Zünfte,  die  sich  allmählig  immer  mehr
^nsbreiteten  und  wie  überall  die  Neigung  zeigten  sich  die  aus-^Ehliessliche
  Befugniss  zum  Gewerbebetrieb  beizulegen.  Jedoch  ist
zu  einer  das  Land  völlig  beherrschenden  zünftlerischen  Organi-^ätion
  der  Handwerke  niemals  gekommen,  und  nur  in  Stockholm
^Egierten  die  Zünfte  unbedingt  ^  Gustav  Wasa  begünstigte  sie  und
Wünschte  ausdrücklich  ihre  Entstehung,  und  Karl  IX.  war  ihr  noch
grosserer  Gönner,  insofern  er  das  Landhandwerk  zu  Gunsten  des
^^^dtischen  einschränkte  und  die  Zünfte  vielfach  zu  geschlossenen
l^^chte.  Gustav  Adolf,  der  sich  die  Beförderung  der  Gewerbe  und
Bergwerkswesens  besonders  angelegen  sein  liess^  fühlte  sich
^*Eht  Veranlasst  an  diesen  Grundsätzen  zu  rütteln.  Er  bestätigte
*^EUe  Zünfte  und  bemühte  sich  gleichfalls  den  Betrieb  von  Hand-Erken
  auf  die  Städte  zu  beschränken.  Indess  fand  dieses  Be-^Ji'Eben
  in  der  Natur  des  Landes  und  in  dem  althergebrachten
^rrechte  des  Adels*  sich  Handwerker  aller  Art  zu  eigenem  Bedarf
seinen  Gütern  halten  zu  können,  entschiedene  Hindernisse.
‘Elleicht  hätte  dieser  hervorragende  Herrscher,  wenn  er  länger
^^^bt  hätte,  seine  Ansichten  in  diesem  Punkte  noch  geändert,
^'ligstens  bekannte  sich  sein  kluger  Kanzler  Oxenstierna  später
Einer  Auffassung,  die  insbesondere  in  die  Schädlichkeit  der
^^chlossenen  Ämter  Einblick  verrieth.  In  einem  am  8.  October
_[^2^^^Frankfurt  an  den  Reichsschatzmeister  gerichteten  Schreiben
3  S  ^  ^abenius  in  Schönbergs  Handbuch  der  politischen  Ökonomie.  2.  Aufl.
'  502  und  die  dort  genannte  schwedische  Litteratur;  ausserdem  Nordström,
Hie  den  svenska  samhälls  författningens  historia,  Helsingf.  1839.  1,  S.  322  ff.
mming,  skräordningar  Stockholm  1856  und  H.  Hildebrand  in  Historiskt  Bibliotek,
Silfverstolpe  III.
bundin  och  Strindberg,  Gamla  Stockholm.  Stockh.  1882.  Kap.  XI.  „Gillen
^  Geijer,  Geschichte  Schwedens.  3,  S.  58—66.
Ghr.  Naumann,  Sveriges  Statsförfattnings-rätt.  Stockh.  1879.  S.  240.
            
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