Object: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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Die Unfallversicherung erlischt ohne weiteres bereits mit 
Vollendung des 60. Lebensjahres. 
Vollkommen neu ist bei der Einrichtung der Lebens 
und Unfallversicherung der „Victoria“ der weiblichen 
Versicherten auch für den Fall des Todes durch Kindbettfieber 
gewährte Versicherungsschutz und zwar in gleicher Höhe, 
wie die Unfallversicherungssumme, wobei der Tod innerhalb 
20 Tagen nach der Entbindung eintreten muß. Die An 
meldefrist für Unfälle ist auf eine Woche, für die Arztzuziehung 
auf 4 Tage festgelegt. 
Im Jahre 1916 haben auch die „Albingia“ und die „Hamburg- 
Mannheimer“ ihre Unfall- und Sterbegeldversicherung um 
gearbeitet und als Ergebnis im Jahre 1917 neues Material 
veröffentlicht. 
Die Einrichtung erfuhr eine grundlegende Umgestaltung, 
indem nach dem Vorbild der „Urania“ Entschädigung fin 
den Invaliditätsfall an das Vorliegen gänzlicher dauernder 
Erwerbsunfähigkeit geknüpft wurde. Der Schwerpunkt war 
nunmehr auf die Sterbegeldversicherung verlegt. Bei Plan I 
beträgt das Sterbegeld für je M. 0.20 Wochenbeitrag M. 100.— 
und steigt von 5 zu 5 Jahren, wobei für die Höhe der Todes 
tag maßgebend ist, während bei Plan II die Summe der 
Beiträge im Falle des Erlebens des Endtermins der Prämien 
zahlung zurückerstattet wird, und zwar soweit dieses 
M. 100.— für je M. 0.20 Wochenbeitrag übersteigt. Im Todes 
fall vor Erreichung des Endtermins der Prämienzahlung 
kommt für jeden Fall M. 100.— für je M. 0.20 Wochenbeitrag 
zur Auszahlung. 
Durch die erhebliche Einschränkung des Unfall 
versicherungsschutzes ließ sich die „Hamburg-Mannheimer“ 
durch die „Victoria“ überholen, die bei der erfahrungs 
gemäß konsequenten Durchsetzung ihrer Einrichtungen auch 
der Volksunfallversicherung zu dem Erfolg verhelfen wird, 
der ihr in Ausfüllung einer unbestreitbar vorhandenen Lücke 
in der Befriedigung des Versicherungsbedürfnisses gebührt. 
Der Augenblick, in dem sich die „Victoria“ mit ihrem 
gewaltigen engmaschigen und gründlich durchgebildeten 
Werbeapparat der Volks-Unfallversicherung zuwandte, kann
	        
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