Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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Die  Unfallversicherung  erlischt  ohne  weiteres  bereits  mit
Vollendung  des  60.  Lebensjahres.
Vollkommen  neu  ist  bei  der  Einrichtung  der  Lebensund ­
  Unfallversicherung  der  „Victoria“  der  weiblichen
Versicherten  auch  für  den  Fall  des  Todes  durch  Kindbettfieber
gewährte  Versicherungsschutz  und  zwar  in  gleicher  Höhe,
wie  die  Unfallversicherungssumme,  wobei  der  Tod  innerhalb
20  Tagen  nach  der  Entbindung  eintreten  muß.  Die  Anmeldefrist ­
  für  Unfälle  ist  auf  eine  Woche,  für  die  Arztzuziehung
auf  4  Tage  festgelegt.
Im  Jahre  1916  haben  auch  die  „Albingia“  und  die  „Hamburg-Mannheimer“
  ihre  Unfall-  und  Sterbegeldversicherung  umgearbeitet ­
  und  als  Ergebnis  im  Jahre  1917  neues  Material
veröffentlicht.
Die  Einrichtung  erfuhr  eine  grundlegende  Umgestaltung,
indem  nach  dem  Vorbild  der  „Urania“  Entschädigung  finden ­
  Invaliditätsfall  an  das  Vorliegen  gänzlicher  dauernder
Erwerbsunfähigkeit  geknüpft  wurde.  Der  Schwerpunkt  war
nunmehr  auf  die  Sterbegeldversicherung  verlegt.  Bei  Plan  I
beträgt  das  Sterbegeld  für  je  M.  0.20  Wochenbeitrag  M.  100.—
und  steigt  von  5  zu  5  Jahren,  wobei  für  die  Höhe  der  Todestag ­
  maßgebend  ist,  während  bei  Plan  II  die  Summe  der
Beiträge  im  Falle  des  Erlebens  des  Endtermins  der  Prämienzahlung ­
  zurückerstattet  wird,  und  zwar  soweit  dieses
M.  100.—  für  je  M.  0.20  Wochenbeitrag  übersteigt.  Im  Todesfall ­
  vor  Erreichung  des  Endtermins  der  Prämienzahlung
kommt  für  jeden  Fall  M.  100.—  für  je  M.  0.20  Wochenbeitrag
zur  Auszahlung.
Durch  die  erhebliche  Einschränkung  des  Unfallversicherungsschutzes ­
  ließ  sich  die  „Hamburg-Mannheimer“
durch  die  „Victoria“  überholen,  die  bei  der  erfahrungsgemäß ­
  konsequenten  Durchsetzung  ihrer  Einrichtungen  auch
der  Volksunfallversicherung  zu  dem  Erfolg  verhelfen  wird,
der  ihr  in  Ausfüllung  einer  unbestreitbar  vorhandenen  Lücke
in  der  Befriedigung  des  Versicherungsbedürfnisses  gebührt.
Der  Augenblick,  in  dem  sich  die  „Victoria“  mit  ihrem
gewaltigen  engmaschigen  und  gründlich  durchgebildeten
Werbeapparat  der  Volks-Unfallversicherung  zuwandte,  kann
            
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