134 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel.
möglichst nutzbar zu machen. Auf unbenutzt gebliebenem Wild-
lande ivar es deshalb auch wenigstens Mitberechtigten unverwehrt
zu roden und durch fortgesetzte Benutzung sich und ihren Nach
kommen ein besonderes Eigen zu erwerben. Bei ursprünglichen
Hofanlagen und bei nachträglich durch Außenlandsrodungen hinzu
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gemeinschaft unb die mit ihr verbunbene Gemengelage von selbst
hiutvegfiel, schon frühzeitiger Privateigenthum am angebauten
^.nube aus und ztvar weit unbeschränkteres, während die insoweit
abgesonderten Höfe daneben au ungetheilten Wiesen, sowie an
Weide und Wald gleichfalls nur Nutznießnngsrechte hatten.
Schließlich jedoch wird infolge der Unentbehrlichkeit ferner-
tveiter Verintensiverung der gesammten Bodenkultur Beseitigung
aller derjenigen Beschränkungen, welche die- jeweilig höchst mög
liche Nutzbarmachung des Bodens verhindern oder auch nur nach
haltig erschweren, Befreiung des Grundeigenthums und vollere
Verselbständigung des Jndividualeigenthums an Grundstücken
nothwendig. Letzteres tritt alsdann an die Stelle des bisher
vorwiegender gewesenen Familieneigenthums. Die frühere ständige
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überging, hören auf gemeinschaftlich benutztes Gemeingut zu sein
werden in getrennter Benutzung stehendes Sondereigenthum und
gleich älterem Kulturlande frei von aus der Vergangenheit her
rührenden Dienstbarkeiten. Alles dies gereicht offenbar auch zum
Nutzen der Grundbesitzlosen, weil unbeschränkte, durch Anrechte
Anderer nicht gehemmte Verfügung über den eigenen Grundbesitz
erst diejenige Befruchtung des Bodens mit Arbeit und Kapital,
ivelche jeweilig behufs ausreichender Deckung des steigenden Be
darfs unerläßlich ist, dem Eigeninteresse der einzelnen Grund-
eigenthümer recht entsprechend macht und dadurch zugleich am
meisten sichert.
Ungleich früher entsteht privates Kapitaleigenthum,
dessen Nothwendigkeit ebenfalls darauf beruht, das; es ohne
dem an hinreichend starken Beweggründen zur Ansammlung
und Anwendung von Kapital fehlen lvürdc.
Letzteres kann in dem volkswirthschastlichen Gesanimtinteresse
genügender Menge und Beschaffenheit nur gebildet, vermehrt und