Full text: Die Volkswirthschaftslehre

134 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
möglichst nutzbar zu machen. Auf unbenutzt gebliebenem Wild- 
lande ivar es deshalb auch wenigstens Mitberechtigten unverwehrt 
zu roden und durch fortgesetzte Benutzung sich und ihren Nach 
kommen ein besonderes Eigen zu erwerben. Bei ursprünglichen 
Hofanlagen und bei nachträglich durch Außenlandsrodungen hinzu 
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gemeinschaft unb die mit ihr verbunbene Gemengelage von selbst 
hiutvegfiel, schon frühzeitiger Privateigenthum am angebauten 
^.nube aus und ztvar weit unbeschränkteres, während die insoweit 
abgesonderten Höfe daneben au ungetheilten Wiesen, sowie an 
Weide und Wald gleichfalls nur Nutznießnngsrechte hatten. 
Schließlich jedoch wird infolge der Unentbehrlichkeit ferner- 
tveiter Verintensiverung der gesammten Bodenkultur Beseitigung 
aller derjenigen Beschränkungen, welche die- jeweilig höchst mög 
liche Nutzbarmachung des Bodens verhindern oder auch nur nach 
haltig erschweren, Befreiung des Grundeigenthums und vollere 
Verselbständigung des Jndividualeigenthums an Grundstücken 
nothwendig. Letzteres tritt alsdann an die Stelle des bisher 
vorwiegender gewesenen Familieneigenthums. Die frühere ständige 
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überging, hören auf gemeinschaftlich benutztes Gemeingut zu sein 
werden in getrennter Benutzung stehendes Sondereigenthum und 
gleich älterem Kulturlande frei von aus der Vergangenheit her 
rührenden Dienstbarkeiten. Alles dies gereicht offenbar auch zum 
Nutzen der Grundbesitzlosen, weil unbeschränkte, durch Anrechte 
Anderer nicht gehemmte Verfügung über den eigenen Grundbesitz 
erst diejenige Befruchtung des Bodens mit Arbeit und Kapital, 
ivelche jeweilig behufs ausreichender Deckung des steigenden Be 
darfs unerläßlich ist, dem Eigeninteresse der einzelnen Grund- 
eigenthümer recht entsprechend macht und dadurch zugleich am 
meisten sichert. 
Ungleich früher entsteht privates Kapitaleigenthum, 
dessen Nothwendigkeit ebenfalls darauf beruht, das; es ohne 
dem an hinreichend starken Beweggründen zur Ansammlung 
und Anwendung von Kapital fehlen lvürdc. 
Letzteres kann in dem volkswirthschastlichen Gesanimtinteresse 
genügender Menge und Beschaffenheit nur gebildet, vermehrt und
	        
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