Full text : Die Volkswirthschaftslehre

142  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
als  mit  ausschließlicher  Anwendung  eigener  Productionsmittel,
wobei  der  Producent  etwaiges  Mißglücken  bedingungsweise  schon
eher  durch  persönliches  Ertragen  von  Entbehrungen  zu  überwinden ­
  vermag.
Wirthschaftliche  Unternehmungen,  welche  sich  allgemeinhin
  in  privatwirthschaftlich  speculative  und  gemei,lwirthschaftliche
  unterscheiden  lassen,  werden  daher  im  Verlaufe
der  Zeit  nicht  nur  überhaupt  mannigfaltiger  thunlich,  sondern
gestalten  sich  auch  in  Bezug  auf  Größe  und  Form  verschiedenartiger. ­

Erstere  Art  der  Unternehmungen,  die  selbstverständlich  immer
vorherrschend  bleiben  muß,  bezweckt  eigennützigen  Erwerb,  letztere
hingegen,  die  mehr  nur  ergänzend  hinzutreten  kann,  gemeinnützige,
zum  Nutzen  Anderer  und  bezüglich  der  Gesammtheit  gereichende
Bedürfnißbefriedigung.  Uebergänge  zwischen  dieser  und  jener
entstehen,  wenn  z.  B.  eine  öffentliche  Einrichtung  zwar  des  gemeinen
Nutzens  halber  getroffen,  vermittelst  derselben  aber  seitens  der
Unternehmer,  des  Staats,  der  Gemeinde  re.,  zugleich  auch  Erwerb
oder  wenigstens  Kostendeckung  erstrebt  wird.  Die  Anwendung
solcher  Zwischenarten  erscheint  vorzugsweise  in  denjenigen  Fällen
angethan,  in  denen  ohnedem  eine  für  das  Gedeihen  der  Volkswirthschaft ­
  wesentliche  Bedürfnißbefriedigung  entweder  nicht  hinlänglich ­
  gesichert  oder  doch  nicht  ebenso  vollkommen  und  wirthschaftlichst
zu  erreichen  wäre.
#70.
Die  Größe  der  Unternehmungen  ist  ungleich  je  nach
Beträchtlichkeit  der  dabei  benutzten  Productionsmittel  und  je
nach  Massenhaftigkeit  der  vermittelst  letzterer  beschafften  Gesammtproduction.
  Uebrigens  kommt  rücksichtlich  derselben
insbesondere  die  Ausdehnbarkeit  der  einzelnen  Unternehmungen
und  die  wirthschaftliche  Verschiedenheit  kleiner  und  großer
Unternehmungen  in  Betracht.
Jene,  die  allgemeine  Ausdehnungsfähigkeit,  ist
keineswegs  unbegrenzt.  Jedes  Unternehmen  kann  vielmehr
nur  bis  zu  dem  Umfange  ausgedehnt  werden,  bei  welchem
es  noch  sicher  zu  leiten  und  zu  überwachen  ist.
            
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