142 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel.
als mit ausschließlicher Anwendung eigener Productionsmittel,
wobei der Producent etwaiges Mißglücken bedingungsweise schon
eher durch persönliches Ertragen von Entbehrungen zu überwinden
vermag.
Wirthschaftliche Unternehmungen, welche sich allgemeinhin
in privatwirthschaftlich speculative und gemei,lwirthschaftliche
unterscheiden lassen, werden daher im Verlaufe
der Zeit nicht nur überhaupt mannigfaltiger thunlich, sondern
gestalten sich auch in Bezug auf Größe und Form verschiedenartiger.
Erstere Art der Unternehmungen, die selbstverständlich immer
vorherrschend bleiben muß, bezweckt eigennützigen Erwerb, letztere
hingegen, die mehr nur ergänzend hinzutreten kann, gemeinnützige,
zum Nutzen Anderer und bezüglich der Gesammtheit gereichende
Bedürfnißbefriedigung. Uebergänge zwischen dieser und jener
entstehen, wenn z. B. eine öffentliche Einrichtung zwar des gemeinen
Nutzens halber getroffen, vermittelst derselben aber seitens der
Unternehmer, des Staats, der Gemeinde re., zugleich auch Erwerb
oder wenigstens Kostendeckung erstrebt wird. Die Anwendung
solcher Zwischenarten erscheint vorzugsweise in denjenigen Fällen
angethan, in denen ohnedem eine für das Gedeihen der Volkswirthschaft
wesentliche Bedürfnißbefriedigung entweder nicht hinlänglich
gesichert oder doch nicht ebenso vollkommen und wirthschaftlichst
zu erreichen wäre.
#70.
Die Größe der Unternehmungen ist ungleich je nach
Beträchtlichkeit der dabei benutzten Productionsmittel und je
nach Massenhaftigkeit der vermittelst letzterer beschafften Gesammtproduction.
Uebrigens kommt rücksichtlich derselben
insbesondere die Ausdehnbarkeit der einzelnen Unternehmungen
und die wirthschaftliche Verschiedenheit kleiner und großer
Unternehmungen in Betracht.
Jene, die allgemeine Ausdehnungsfähigkeit, ist
keineswegs unbegrenzt. Jedes Unternehmen kann vielmehr
nur bis zu dem Umfange ausgedehnt werden, bei welchem
es noch sicher zu leiten und zu überwachen ist.