§ 77. Productioilstheilmig und Gebrauchsvepeinigung. J 71
wenn ein und dasselbe Gut, z. B. ein Kleidungsstück, Personenfuhrwerk
re., nacheinander zur Befriedigung ungleichgradiger oder
an und für sich ungleichartiger Bedürfnisse dient. So kann z. B.
der nämliche Rock, indem er während des Vorrückens seiner Abnutzung
mehrfach den Besitzer wechselt, unterschiedlich wählerischen
Bekleidungsbedürfnissen, und schließlich als immer noch zur
Wiederverarbeitnng oder wenigstens zur Düngung brauchbarer
Lumpen gänzlich andersartigen Bedürfnissen genügen.
Infolge ihrer Anwendung, die sich mit Bermannigfaltung
des Bedarfs bei entwickelterer Ausbildung des Verkehrs fortwährend
erweitert, wird es zunehmend möglicher, einerseits abweichend
gesteigerte Bedürfnisse mittelst thnnlichst anpassend hergestellter
Güterspeeialitäten und somit zusagender zu befriedigen,
andererseits diese selbst derjenigen Verwendung zuzuführen, für
welche sie gerade am eigenartigsten geeignet sind, und jeden einzelnen
Gütertheil, z. B. sogar Abfälle, noch irgendwie bestens
nutzbar zu machen.