Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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§  131.  132.  Communicationsmittel.

Tüumüd)e  Bereinigung  Oemirfenben^iífêmitteí  be§  Beríe^g,
ble  Verbinbnngsmittel  uttb  bie  Umsatzmittel.
Unter  ersteren,  ben  als  Communicationsmittel
in  bcAeidinenben  Berbinbungsmitteln,  finb  alle  btcjentgen
nriwt.  ober  gemeinlnirt^diaftíi^en  Borfe^rnngen  nnb  @inrichtungen
  zu  verstehen,  welche,  indem  sie  znr  Bersenbnng
von  Sachgütern  sowie  znr  Beförderung  von  Personen  und
Nachrichten  von  einem  Ort  zum  anderen,  oder  znr  wetteren
Berbreitung  von  Anzeigen  und  sonstigen  Mittheilungen
dienen,  theils  ben  Güter-,  Personen-  unb  Nachrichtentransport, ­
  theils  ben  Anzeigeverkehr  vermitteln.

Zu  den  Communicatiousmitteln,  den  Transport-  und  Beröffentlichnngsmitteln,
  zählen  daher:  erstens  Wegeanlagen  und
Transportanstalten,  also  z.  B.  einerseits  die  durch  Meere  Seen
und  Flüsse  zwar  freiwillig  dargebotenen,  jedoch  erst  durch  die
Anlage  von  Häfen,  Leuchtthürmen,  Leinpfaden,  durch  Correction
des  Fahrwassers  rc.  recht  benutzbar  werdenden,  oder  durch  Eaualbauteu
  künstlich  geschaffenen  Wasserwege,  die  durch  Pfadbahnung,
Straßcnaulegung,  Erbauung  von  Chausseen  und  Eisenbahnen
hergestellten  Festlandswege  mit  den  sie  ergänzenden  Ueberbrückungen
  rc.,  die  Telegraphcnleituitgeu  und  die  den  Luftweg
benutzenden  optischen  oder  akustischen  Telegraphen;  andererseits
alle  Transport  schaffeltde  Unternehmungen  (Transportgewerbe),
ivelche  unter  Anwendung  von  Arbeit  (Transportarbeit)  vermittelst
Benutzung  von  Wegen  und  der  Eigenart  dieser  angepaßten  Transportvehikeln, ­
  vou  Trag-  oder  Fahrzeugen  (Traggestellen,  Satteln,
6ÜIWcn,  Müßen,  @d#n,  BuftWonB  x.)  unb  fortbcinegenben
Kräften  (der  Menschen  und  Thiere,  des  Windes  und  Dampfes
ober  ber  GkUricität  ;c.),  $ranBÿortkt^^un0cn  ÿrobuctrcn  nnb
bezüglich  verkaufen,  insbesondere  die  Posten,  Telegraphen-  und
Eiseitbahnbetriebsanstalten;  zweitens  Zeitungen  nnb  Unzetgebliittcr
  rc.,  ivelche  ihrerseits  ebenso,  wie  überhanpt  bte  gesummte
Ņresse,  zu  besserer  Befriedigung  riicht  nur  materieller,  sondern
auch  geistiger  Verkehrsbedürfnisse  verhelfen.

§  132.
Welche  Communicationsmittel  aber  örtlich  uttb  zeitlich
überhaupt  möglich  finb,  bas  hängt  von  ber  jebesmaligen
            
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