Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  139.  140.  Einkommen  im  Allgemeinen.  263
der  für  den  zu  dessen  Bezug  Berechtigten  als  Roheinnahme
(Roheinkommen)  erscheint.  Das  eigentliche  Einkommen  (Reineinkommen) ­
  hingegen  besteht  in  dem  Werthsüberschusse,  den  ein
wirthschaftendes  Subject  in  crwirthschasteten  neuen  Gütern  über
die  behufs  deren  Beschaffung  seinerseits  aufgewendeten  Vermögenswerthe ­
  hinaus  bezieht.
Einzelnen  Falls  läßt  sich  übrigens  das  in  der  Gesammteinnahme
  wirklich  enthaltene  reine  Einkommen  sehr  oft  nur  mit
Hilfe  einer  sorgfältigen  Buchführung  und  mittels  aus  den  Ergebnissen ­
  dieser  abgeleiteter  Berechnungen  zuverlässig  ausscheiden.
Genaue  Buchführung  wird  daher  auch  bei  weiter  vorgeschrittener
Kultur  nicht  nur  wegen  zunehmender  Ausbildung  der  Geldwirthschaft ­
  möglicher,  sondern  zugleich  um  so  unentbehrlicher,  je
mannigfaltiger  und  wechselnder  sich  nun  in  Folge  entwickelteren
Güterumlaufes  die  Productionsbedingungen  gestalten.  Auf  den
niederen  Kulturstufen  dagegen  ist  eine  umständlichere  Rechnungsführung ­
  ohnehin  der  vorherrschenden  Naturalwirthschaft  halber
ungleich  weniger  thunlich  und  überdies  schon  deshalb  minder
nothwendig,  weil  da  die  für  die  Art  und  Weise  der  Production
maßgebenden  Verhältnisse  andauernder  unverändert  bleiben  und
das  durch  lange  Erfahrung  als  zweckmäßig  bewährte  landübliche
Verfahren  vorerst  noch  einen  ausreichenden  Anhalt  für  die  Wahl
des  örtlich  anzuwendenden  Productionsverfahrens  darzubieten
vermag.  Jedenfalls  aber  tritt  das  Bedürfniß  nach  Haltung  eines
erschöpfenden  Rechnungswesens  in  einigen  Erwerbszweigen  verhältnißmäßig
  früher  und  in  anderen  erst  weit  später  hervor.
Dasselbe  kann  ferner  um  so  eher  vollständig  befriedigt  werden,
je  geringer  die  Schwierigkeiten  sind,  welche  der  zutreffenden  Nachwcisung
  des  Ab-  und  Zuganges  an  Vermögenstheilen  vermöge
deren  äußerlicher  Bemeßbarkeit  und  gegenseitiger  Vergleichbarkeit
entgegenstehen.  So^macht  sich  z.  B.  jenes  Bedürfniß  im  Handel
frühzeitiger  geltend  als  in  der  Landwirthschaft,  und  ist  außerdem
bei  ersterem  weit  unbehinderter  in  qualificirter  Weise  zu  befriedigen
als  bei  letzterer.
8  140.
Jedes  Einkommen  besteht  in  Producten.  wird  als
ursprüngliches  oder  auch  als  abgeleitetes  bezogen,  und  ist.
insofern  es  den  nothwendigen  Unterhaltsbedarf  übersteigt,
theils  Bedarfseinkommen,  theils  freies  Einkommen.
            
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