§ 141. Einkommen im Allgemeinen. 267
von letzterem keine aufwiegende Gegenleistung empfängt. In -
der Regel aber werden solche Beiträge keineswegs unentgeltlich
als abgeleitetes Einkommen, sondern vielmehr als Kostendeckung
für gemeinwirthschaftlich beschaffte Bedürfnißbefriedigung bezogen.
Steuern z. B., die nicht mehr einbringen als zur Bestreitung
tvirklich nothwendiger, dem Volksbedürfnisse entsprechender Staats
ausgaben und bezüglich zur Ansammlung eines zureichenden
Staatsschatzes erforderlich ist, sind als der Preis für die vom ¡
Staate zu Gunsten der Staatsgemeinschaft neu producirten Güter
aufzufassen, deren Productionskosten eben von der Gesammtheit
der Einzelnen, welche durch die Staatsleistungen gemeinschaftlich
Bedürfnisse befriedigt erhalten, gemeinsam gedeckt werden müssen,
woraus sich zugleich ergiebt, daß das bei Aufsummirung des
Volkseinkommens zu berücksichtigende Einkommen entwickelterer
Staaten weit weniger aus durch Besteuerung erzielten Einnahmen,
als aus mehr oder weniger privatwirthschaftlich speculativen
Staatsunternehmungen, insbesondere aus Nutzungen des eigen
thümlich besessenen und für er>verbswirthschaftliche Zwecke benutzten
Staatsvermögens (Staatsactivvermögens) hervorgeht. Vom
Standpunkte der Privatwirthschaft aus sind dagegen freilich
mindestens alle diejenigen Staats- und Gemcindeabgaben, welche
auf als Productionsmittel benutzte Grundstücke und Kapitalien
oder auf das Ganze eines Unternehmens entfallen und deshalb
als eine behufs der Production gemachte Vorauslage erscheinen,
zu den Productionskosten zu rechnen.
Neben dem aus der nationalen Production sich ergebenden
Einkommen muß endlich, um das Gesammteinkommen eines
Volkes zu finden, genau genommen noch das abgeleitete Ein
kommen zu ermitteln gesucht tverden, tvelches einzelnen Volks
angehörigen etwa von auswärts zufließt. Letzterer Theil des
Vvlkseinkommeus pflegt jedoch so unbedeutend zu sein, daß er
füglich unbeachtet bleiben darf.
Die Größe des Bolkseinkonnnens läßt sich hiernach schließlich
überhaupt niemals ganz zuverlässig beziffern, sondern stets nur
ungefähr schätzen. Ferner muß, um die Verhältnißmäßigkeit
derselben beurtheilen zu können, eine damit vergleichbare Schätzung
des Volksbedarfes hinzutreten, welcher sich seinerseits aus dem
Vedarse der einzelnen Bevölkerungsgliederjzusammensetzt, dessen fast
allein abschätzbares Minimum aber aus der Volksmenge und den
durchschnittlich unentbehrlichen Bedürfnissen der verschiedenen