Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 144. 145. Grundrente. 
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und Vergütung sämmtlicher behufs der Erzielung dieses 
Ertrages gemachter Kapital- und Arbeitsverwendungen noch 
erübrigt, und bezüglich in dem Preise jenes Ueberschusses. 
Die Grundrente ist also der im Grundstücksertrage gewonnene 
Werthsüberschuß über die aufgewendeten Productionskosten oder, 
anders aufgefaßt, derjenige Theil des in Folge fortgesetzter 
wirthschaftlicher Benutzung eines Grundstückes bezogenen Gesammt- 
einkommens, welcher nach Abzug der darin noch enthaltenen 
Arbeitslöhne und Kapitalzinse übrig bleibt. Dieselbe wird seitens 
des Grundeigenthümers dann im ausbedungenen Betrage bezogen, 
wenn dieser sein Grundstück gegen eine bestimmte, den davon zu 
erwartenden Ueberschuß aufwiegende Gegenleistung einem Anderen 
zur Benutzung überläßt. 
Uebrigens kann sich Grundrente nicht etwa blos bei Bau 
plätzen und landwirthschaftlich als Garten-, Acker-, Wiesen-, 
Weide- oder Waldland benutzten Flächen, sondern vielmehr bei 
jeder nachhaltig productiven Benutzung von Grund und Boden 
ergeben, z. B. auch bei Wasserkräften, Bleich- und Trockenplätzen, 
bedingungsweise selbst bei Grubenfeldern rc. 
8 145. 
Dieselbe entsteht dadurch, daß die Erzielung gleich- 
werthiger Ertragsmassen an gleichartigen Gütern vermittelst 
der verschiedellen Grundstücke sehr ungleich große Ver 
wendungen an Kapital und Arbeit erfordert, lvährend der 
Preis der ntittels Benutzung von Grundstücken producirá 
Güter sich nach den Productionskosten richtet, welche in dem 
zwar ungünstigsten aber zur Befriedigung des Bedarfs noch 
nothwendigen Prvductionsfalle aufgewendet werden müssen. 
Ihr Eintreten ist also an sich unvermeidlich mtb unabweis 
bar dadurch bedingt, daß die Grundstücke nicht gleichmäßig 
brauchbar und keineswegs beliebig vermehrbar, sondern in 
beschränktem Maße vorhanden, die Bodenerzeugnisse dagegen 
allgemein unentbehrlich sind. 
Gleich gutes Getreide z. B. erlangt auf einem und dem 
selben Markte gleichen Preis, mag es auf dem nutzbarsten oder 
auf dem mindest nutzbaren Ackerlande, dessen Bebauung sich
	        
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