g 13. Werth.
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geringhaltiger oder schwer auszunutzender Erze durch techuische
Fortschritte bei dereu Verhüttung.
Letzteren Falls vermindert sich der Gebrauchswerth des bisher
benutzten Gutes, weil sich nun für dasselbe ein vorzuziehendes
Ersatzmittel darbietet, zumal dann, falls das neuere Befricdignngsmittel
in ausreichender Menge verhältnißmäßig nicht schwieriger
zu beschaffen, luid deshalb unbehindert zum besseren oder selbst
nur gefälligeren Ersatz des früheren zu verwenden ist. So verliert
z. B. ein Farbstoff, Bekleiduugsmnterial, eine bestimmte
Art von Maschinen re. an Gebrauchswerth, wenn inzwischen geeignetere
Färbemittel, zweckmäßigere oder bequemer zu tragende
>!leiderzenge, andere Maschiueucoustructioueu aufkommen, welche
für denselben Zweck sich als leistungsfähiger erweisen.
Jil ähnlicher Weise vermögen Bedürfnißveränderungen abändernd
auf jenen zurückzuwirken. Mit Eintreten und Zunahme
des Bedürfnisses, durch Zufuhr von Pflanzennährstoffeu die
Ernteerträge zu steigern, hat z. B. zunächst der Stallmist und
späterhin allerlei Anderes, lvas zum Düngen brauchbar ist, an
Gebrauchswerth gewonnen. Unigekehrt sinkt derjenige eines Gutes,
z. B. eines Modeartikels, Bewaffnungsstückes beim Zurücktreten
der seither damit befriedigten Bedürfnisse.
Ferner hat den zeitlicheü und örtlichen Bedürfnissen gegenüber
die Gesammtheit einer bestimmten Güterart nicht immer
gleichmäßig den Gebrauchswerth des einzelnen dazu gehörigen
Grites. Von im Ueberflusse vorhandenen Gütern haben vielmehr
vorerst nur diejenigen Gebrnnchswerth, welche zur
Deckung des bestehenden Bedarfs ausreichen. Die mehrvorhandenen
sind für den gegenwärtigen Gebrauch werthlos,
"sönnen jedoch bedingungsweise später Gebrauchswerth erlangen.
Vom Gesammtbestande eines ausgedehnten Urwaldes, dessen
Umgegend noch wenig bevölkert ist, pflegt z. B. geraume Zeit
hindurch nur ein Theil des schlagbaren Holzes Gebrauchswerth
zu haben, während der andere ihn erst von der Zukunft erwarten
kann. Ebenso bleibt in früherer Zeit, bei nocí) wenig
entwickeltem Verkehr und beschränkter Ausbewahrnngsmöglichkeit,
nach einer überreichen Ernte bisiveilen eiir Theil des erbauten
Getreides unabgeerntet, »veil cs zunächst nicht zu gebrauchen
iväre lind deshalb werthlos ist.
S ch ober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl.
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