Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  1.  Kap.  l.  Grundbegriffe.
lucii  fid)  sonst  ber  Mm,b  bcr%Bir,i)fd)oft  „nb  ingülgc  ftierbon
berm  fünft,gc  (iroiebißfeit  ocl^^öftnib,nö6ig  ncrfd)Ied)tmi  mürbe.
? cr  md l  Ersatz  der  stattgehabten  Vermögeiisüpfer  übrig  bleibende
Grtragstheil  hingegen,  welcher  einen  Zuwachs  cut  zum  vorigen
vermögen  hmzukommenden  Gütern  gewährt,  ist  für  die  K'vrcke
des  Haushalts  ober  zu  sonstiger  Verwendung  frei  verfügbar
pie  %Birti)fd)nft,  locldje  feinen  fd)Iii#d]en  9(eincrtrog  liefert
ber  freilich  nicht  immer  bezifferbar  ist,  verfehlt  ihren  Kweck'
ivahrend  diejenige,  deren  Ertrag  nicht  einmal  die  Kosten'deckt'
nur  Verlust  bringt.  '
Fur  den  Wirthschaftenden  selbst  aber  bildet  der  Reinertrag
  das  Entkommen,  welches  gleich  jenem  in  erwirthneuen
  OMtcn,,  bic  uic^t  CSrfnt)  bnu  Vermögen  finb
und  beziehentlich  in  dem  dafür  erhaltenen  Preise  besteht'
3)nffemc  ist  Mmd),  fnííê  nmu  nufer  @{,1,1^,110  n&  Ziffer
uerfteijt,  luofcs)e  iunerbnib  einer  gelniffen  ^eit  neu  in  bnä
^enniineu  yscuinubeë  eintreten,  berjenine  Sffeii  ber  in  giifqe
wirthschaftlicher  Thätigkeit  bezogenen  Einnahmen,  welcher
ofpe  @^^^níeruu^  beg  bnr^eri^eu  Bcrutöqeuö  gur  Befric
biqunq  ber  ebenen  ^ebürfniffe  über  fimitiuic  beiiebig  uer;
wendet  luerbcu  kann.
3)ic  Ginnobnie  besteht  osso  tu  ber  gongen  Menge  non  ®ütcrn
loefdic  luöGrcnb  cineß  3eitobfd,uittca,  g.  B.  eincü  ßobreg  je.,  neu
tu  bog  Vermögen  beg  lo^rtbf^^oftcnbcn  (Subfectë  (%8irt#)  über
fetneê,  etwa  gleichsam  als  eine  besondere  Persönlichkeit  aufgefaßten
an  fid;  jedoch  das  bewirthschaftete  Object  abgebenden  Geschäfts
eintreten,  und  jenes  mindestens  jetveilig  vermehren;  die  Ausgabe
dagegen  in  allen  Gütern,  welche  umgekehrt  ans  dem  Vermögen
anstreten  und  dasselbe  somit  vermindern.  Die  Einnahme  umfaßt
bcinnod,  mid)  (Bitter,  iocId,c  íebiglid,  Bcrn1Öqc,^gcrfo^^  finb  mtb
bedingungsweise  selbst  solche,  welche  überhaupt  nicht  vom'  Einnehmenden ­
  erwirthschaftet,  sondern  gegenleistungslos  r  R  als
@efd,e,tf,  (Sattst  je.,  en,Monge,1  lourben.  6ie  ¡ft  'insofern  sie
Aug  eigener  loirtmoftlidjer  $I)ötiofett  Oerborginn  meid)
bem  9(0^1(1000  ber  38irt#oft,  mtb  bilbet  für.  beit  Beluga,
berechtigten  als  Roheinnahme  das  sogenannte  Roheiiikomnien
welches  von  Manchen  noch  besonders  unterschieden  tvird.  Ans
derselben  ergiebt  sich  alsdann,  nach  Ausscheidung  der  darin  ent-
            
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