Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  35.  Wissenschaft  von  der  Volkswirthschaft.  51
derjenigen  Einrichtungen  und  Maßnahmen,  welche  den  wirthschaftlichcn
  Bedürfnissen  einer  bestimmten  Zeit  zu  entsprechen  vermögen,
sondern  eröffnen  ebenso  Gesichtspunkte  für  zutreffende  Beurtheilung
einzclwirthschaftlicher  Aufgaben,  und  ergeben  somit  auch  leitende
Grundsätze  für  die  wirthschaftliche  Thätigkeit  jedes  Einzelnen.
Volkswirthschaftliche  Kenntnisse  sind  daher  nicht  etwa
allein  für  Gesetzgeber,  höhere  Verwaltungsbeamte  und  überhaupt ­
  alle  diejenigen,  deren  Beruf  neben  gewissen  Fachkenntnissen
  administrative  Befähigung  zur  Ordnung  und
Leitung  wirthschaftlicher  Angelegenheiten  erfordert,  sondern
vielmehr  recht  eigentlich  für  Jedermann  nützlich,  der  wirthschnftlich
  thätig  ist  und  zur  Behauptung  seiner  gesellschaftlichen
Lebensstellung  einen  einigermaßen  höheren  Grad  allgemeiner
Bildung  bedarf.
Jeder  wirthschaftlich  Thätige  ist  bezüglich  dieser  seiner  Thätigkeit ­
  der  im  Wirthschaftslcben  geltenden  Ordnung  unterworfen
und  muß  sich  ihr  bewußt  oder  unbewußt  fügen.  Die  Aneignung
der  zum  Begreifen  dieser  verhelfenden  Kenntnisse  sollte  deshalb
auch  als  ein  nothwendiges  Erfordernis;  allgemeiner  wissenschaftlicher ­
  Bildung  erachtet  werden.
Die  früher  vorherrschend  gewesene  Meinung,  daß  derartige
Kenntnisse  eigentlich  blos  für  Staatsmänner  und  Kameralisten
unerläßlich  seien,  erklärt  sich  jedoch  leicht  ans  dem  äußeren  und
inneren  Entwickelungsgänge  der  Wirthschaftslehrc  selbst.  Eine
die  technischen  Fachlehren  der  einzelnen  Erwerbszweige  umfassende
Privatökonomik  tind  eine  sich  vornehmlich  mit  den  wirthschaftlichen
Angelegenheiten  des  Staats  befassende  Staatswirthschaftslehre
konnte  in  der  Regel  nur  für  bestimmte  Berufskreise  besondere
Anziehungskraft  haben,  wogegen  die  inzwischen  selbständig  geivordene
  und  in  ihrem  innerlichen  Ausbaue  vorgeschrittene  Volkswirthschaftslehre,
  welche  ihre  Ausgabe  allgcmeinhin  darin  sucht,
die  Natur  der  Volkswirthschaft  erkennen  zti  lehren,  ein  iveit  allgemeiner ­
  verbreitetes  Wissensbedürfniß  zu  befriedigen  vermag.
Endlich  ist  auch  das  Studium  der  Volkswirthschaftslehre
an  sich  wohlgeeignet,  die  allgemein  menschliche  Ausbildung
zu  fördern,  den  denkenden  Geist  zu  schärfen,  den  Gesichtskreis
zu  weiteil  uiib  vor  sachlicher  Einseitigkeit  511  bewahren.
            
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