Full text: Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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Parcellirung des Bodens ist ein grosser Schritt in dieser 
Richtung. 
b) Je grösser die Zahl der Grundbesitzer ist, desto grösser 
ist auch die Zahl Derer, die an den Woblthaten des Grund 
besitzes theilnehmen, desto grösser ist folglich auch die Zahl 
Derer, die an der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung 
Interesse haben. _ 
c) Der Kleingrundbesitz ist productiver als der Gross 
grundbesitz, und ein Land muss daher eine grössere Zahl 
Menschen ernähren können, wenn es seine Ländereien par- 
cellirt. Sein Gesammtvermögen und sein Gesammteinkommen 
werden damit wachsen. 
d) Die drei Productionsfactoren lassen sich am besten in 
der Person eines kleinen Grundbesitzers vereinigen, und muss 
folglich in einer gutgeordneten Kleinwirthschaft der Classen- 
kampf und der Classenhass vollständig verschwinden. Keine 
Classe ist daher.wie die der Kleingrundbesitzer geeignet, die 
wirthschaftlichen Vorzüge des Capitals mit denen der Grund 
rente vereinigt zur Geltung zu bringen. Keine Classe wie diese 
geeignet, die wirthschaftlichen Tugenden aller Classen in sich 
aufzunehmen. Keine Classe wie diese geeignet, eine auf Arbeit 
und Sorgenfreiheit begründete Glückseligkeit zu verwirklichen. 
Es liegt somit im Interesse einer Volkswirthschaft, den länd 
lichen Mittelstand, als dem gesundesten Theil der Bevölkerung, 
möglichst zu vermehren. 
Das beste Mittel, um eine Parcellirung des Bodens zu er 
reichen, ist eine progressive, mit der Ausdehnung des Einzel 
besitzes wachsende Extrabesteuerung der Grundstücke. Diese 
Besteuerung muss den Kleingrundbesitz garnicht oder nur un 
bedeutend treifen, denn sonst würde sie ungerecht vertheilt 
sein, da sie nur die Fläche und nicht die Qualität des Bodens 
berücksichtigt. 
Ist eine genügende Parcellirung erreicht worden, so kann 
diese Extrabesteuerung aufgehoben werden. Das spatere Auf 
kommen oder das Bestehenbleiben einzelner grosser Güter kann
	        
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