Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

318  Zweiter  Teil.  Handel.  XIV.  Buch-  und  Zeitungswesen.

staatliche  Invalidenversicherung  den  Angehörigen  unseres  Standes  gewährt.  Bestimmte ­
  Zahlen  sind  von  den  amtlichen  Stellen  nicht  zu  erhalten.  Es  dürfte  jedoch
nach  bestmöglicher  Berechnung  kaum  zu  hoch  gegriffen  sein,  wenn  man  annimmt,
daß  im  Laufe  der  Jahre  etwa  50  Millionen  Jt  an  Beiträgen  für  die  Angehörigen
des  Kaufmannsstandes  an  die  staatliche  Invalidenversicherung  gezahlt  worden  sind.
Die  Gegenleistungen  waren  aber,  soweit  dies  nach  meinen  umfangreichen  privaten
Erhebungen  festzustellen  ist,  verhältnismäßig  sehr  geringe.
Was  würde  nicht  eine  besondere  Pensionskasse  mit  einem  Grundstock  von
50  Millionen  Jl  für  unsere  Standesangehörigen  leisten  können?  Und  wie  günstig
würden  wir  Kaufleute  dastehen,  wenn  es  wirklich  gelänge,  eine  besondere  staatliche
Pensionskasse  unter  Abtrennung  von  der  Invalidenversicherung  und  Auskehrung  der
bisherigen  Einzahlungen  —  natürlich  unter  Abzug  der  Summen  für  das  bisher
getragene  Risiko  für  die  geleisteten  Zahlungen  und  für  die  Verwaltungskosten  —  zu
erreichen?  Das  Ziel  ist  erstrebenswert;  deshalb  gllt  es,  nicht  zu  ermüden,  wenn  die
Erreichung  auch  noch  im  weiten  Felde  liegt.
Obgleich  nun  gewiß  die  Hoffnung  berechtigt  erscheint,  daß  auf  die  eine  oder
andere  Weise  eine  bessere  staatliche  Pensionsversicherung  für  die  Angehörigen  unseres
Standes  sowie  für  alle  Privatbeamten  erreicht  werden  wird,  so  können  doch  bis
dahin  zweifelsohne  noch  recht  viele  Jahre  vergehen.
Niemand  sollte  sich  deshalb  hierauf  verlassen  und  in  die  Zukunft  hineinleben.
Es  tut  vielmehr  jeder  Angehörige  des  Kaufmannsstandes  und  jeder  andere  Privatangestellte ­
  das  größte  Unrecht  gegen  sich  und  die  Seinigen,  wenn  er  nicht  rechtzeitig
eine  gute  Lebens-,  Unfall-,  Invaliden-  oder  Kapitalversicherung  abschließt,  sofern  er
dazu  irgendwie  in  der  Lage  ist.  Das  Verabsäumen  der  Versicherung  hat  schon
manchen  in  große  Betrübnis,  seine  Angehörigen  aber  in  bittere  Not  gestürzt.  Je
frühzeitiger  eine  Versicherung  geschlossen  wird,  desto  billiger  und  vorteilhafter  ist  sie
natürlich.  Zu  beachten  bleibt  dabei  auch,  daß  oft  der  Gesundheitszustand  in  späteren
Jahren  den  Abschluß  der  gewünschten  Versicherung  nicht  mehr  zuläßt.

XIV.  Buch-  und  Zeitungslvesen.

1.  Buchgewerbe  und  Geistesleben.
Von  Woldemar  Koehler.
K  o  e  h  l  e  r  ,  Das  deutsche  Buchgewerbe  im  Dienste  der  Wissenschaft.  Heidelberg,
Karl  Winter,  [1903/4]-  S.  9-11.
Koehler,  Positive  Theorie  des  Literaturwertes.  Heidelberg,  Karl  Winter,  1912.
Das  Buchgewerbe  verhält  sich  zum  Geistesleben  wie  ein  Prisma  zum  Sonnenlicht. ­
  Es  ist  das  empfangende  und  gebende  Prinzip  zugleich.  Beide  stehen  im  Verhältnis ­
  wechselseitiger  Bedingtheit.  Fallen  Sonnenstrahlen  auf  ein  Prisma,  so
werden  sie  durch  dieses  in  eine  Fülle  der  lebendigsten  Farben  zerlegt  und  verbreitet.
So  auch  bei  den  Ausstrahlungen  des  Geistes,  den  Ideen.  Erst  die  buchmäßige
Fassung  derselben  macht  sie  fruchtbar  allerwärts  und  verleiht  ihnen  nicht  selten  ewige
Dauer.  So  stehen  Buchgewerbe  und  Geistesleben  im  innigsten  Zusammenhang.  Das
eine  ist  ohne  das  andere  nicht  denkbar  und  umgekehrt.
Im  Geistesleben  spielt  der  Bildungszweck  eine  eminent  wichtige  Rolle.  Er
durchdringt  und  erfüllt  es  und  zieht  es  größtenteils  in  seinen  Dienst.  Denken  und
Sein  sind  eines  und  dasselbe.  Bildung  und  Menschenwürde  sind  identische  Begriffe.
            
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