fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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übertragen. Das letztere war unter anderem der Fall beim großen 
Kampf der Metalldrücker und Gürtler, der im Lerbst 1903 zur Aus 
sperrung von über 3000 Arbeitern führte. Im Jahresbericht des Berliner 
Arbeitersekretariats für 1903 findet man auf Seite 74 und 75 eine Liste 
von 15 in jenem Jahr vor dem Einigungsamt abgeschlossenen Verträgen, 
darunter zwei beim Gericht deponierte Tarifverträge zwischen ganzen 
Organisationen der Unternehmer und der Arbeiter. Von 53 im Jahre 1904 in 
Berlin in Kraft befindlichen kollektiven Arbeitsverträgen waren 27, also gerade 
die Lälfte, vor dem Einigungsamt abgeschlossen worden, und nur bei 10 
von diesen war ein Streik vorausgegangen, 17 hatten ohne einen solchen 
vermittelt werden können. 
Eine bedeutungsvolle Arbeit, die eine vom Ausschuß des Berliner 
Gewerbegerichts eingesetzte Kommission im Laufe des Jahres verrichtet hat, 
war die Ausarbeitung der Grundzüge eines Gesetzentwurfs über die 
Regelung des Akkord- (Geding-) Vertrages im Anschluß an 
die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienst 
vertrag, mit besonderen Bestimmungen über den Gruppenakkord. 
Die Arbeit, die im August 1906 durch einstimmige Annahme der Vorlage 
der Kommission ihren Abschluß fand, interessierte begreiflicherweise die 
Gewerkschaften, aus deren Reihen auch die Anregung zu ihr gekommen 
war, in hohem Grade und wurde von ihnen durch Gutachten und Auskünfte 
wesentlich unterstützt. Besonders erwähnt wird in dieser Hinsicht der 
Aufsatz des Berliner Arbeitersekretärs Alwin Körsten „Ist Akkord 
arbeit Dienst- oder Werkvertrag?" Den Entwurf selbst findet man im 
Bericht des Berliner Arbeitersekretariats für 1906. Ein Satz aus diesem 
Jahresbericht betrifft das Gewerbegericht als Einigungsamt und lautet: 
„Dem Berliner Gewerbegericht kann auch für das verflossene Jahr 
das Anerkenntnis nicht versagt werden, daß es bestrebt war, bei 
Einigungsverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern die 
ausgleichende Linie zu finden und in den meisten Fällen zwischen 
den Parteien zufriedenstellende Resultate zu erzielen wußte." 
Das konnte aber, wiederholen wir, das Gewerbegericht nur dank der 
Löhe der Arbeiterorganisation. In allen seinen Betätigungen: als Rechts 
instanz, als Aussteller von Gutachten und als Vermittler oder Schieds 
richter in gewerblichen Konflikten ist es Zeuge für die Regsamkeit und 
Kraft der Berliner Arbeiterbewegung.
	        
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