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übertragen. Das letztere war unter anderem der Fall beim großen
Kampf der Metalldrücker und Gürtler, der im Lerbst 1903 zur Aus
sperrung von über 3000 Arbeitern führte. Im Jahresbericht des Berliner
Arbeitersekretariats für 1903 findet man auf Seite 74 und 75 eine Liste
von 15 in jenem Jahr vor dem Einigungsamt abgeschlossenen Verträgen,
darunter zwei beim Gericht deponierte Tarifverträge zwischen ganzen
Organisationen der Unternehmer und der Arbeiter. Von 53 im Jahre 1904 in
Berlin in Kraft befindlichen kollektiven Arbeitsverträgen waren 27, also gerade
die Lälfte, vor dem Einigungsamt abgeschlossen worden, und nur bei 10
von diesen war ein Streik vorausgegangen, 17 hatten ohne einen solchen
vermittelt werden können.
Eine bedeutungsvolle Arbeit, die eine vom Ausschuß des Berliner
Gewerbegerichts eingesetzte Kommission im Laufe des Jahres verrichtet hat,
war die Ausarbeitung der Grundzüge eines Gesetzentwurfs über die
Regelung des Akkord- (Geding-) Vertrages im Anschluß an
die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienst
vertrag, mit besonderen Bestimmungen über den Gruppenakkord.
Die Arbeit, die im August 1906 durch einstimmige Annahme der Vorlage
der Kommission ihren Abschluß fand, interessierte begreiflicherweise die
Gewerkschaften, aus deren Reihen auch die Anregung zu ihr gekommen
war, in hohem Grade und wurde von ihnen durch Gutachten und Auskünfte
wesentlich unterstützt. Besonders erwähnt wird in dieser Hinsicht der
Aufsatz des Berliner Arbeitersekretärs Alwin Körsten „Ist Akkord
arbeit Dienst- oder Werkvertrag?" Den Entwurf selbst findet man im
Bericht des Berliner Arbeitersekretariats für 1906. Ein Satz aus diesem
Jahresbericht betrifft das Gewerbegericht als Einigungsamt und lautet:
„Dem Berliner Gewerbegericht kann auch für das verflossene Jahr
das Anerkenntnis nicht versagt werden, daß es bestrebt war, bei
Einigungsverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern die
ausgleichende Linie zu finden und in den meisten Fällen zwischen
den Parteien zufriedenstellende Resultate zu erzielen wußte."
Das konnte aber, wiederholen wir, das Gewerbegericht nur dank der
Löhe der Arbeiterorganisation. In allen seinen Betätigungen: als Rechts
instanz, als Aussteller von Gutachten und als Vermittler oder Schieds
richter in gewerblichen Konflikten ist es Zeuge für die Regsamkeit und
Kraft der Berliner Arbeiterbewegung.