Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

22 
betreffs der jugendlichen Personen ein verhältnismäßig recht 
häufiger. 
Die Jugend..bildet bei dem weicheren Gemütszuge, der 
nun einmal in Österreich bei allen dasselbe bewohnenden 
Volksstämmen vorwaltet, nicht bloß einen gesetzlichen Straf 
milderungsgrund, sondern in Wirklichkeit gar oft einen — 
wenn attch höchst ungesetzlichen — Strafbefreiungsgrund. 
Unzweifelhaft tritt dies in den Sprüchen der Geschwo 
renen zu Tage, die sich nur schwer dazu entschließen, Jugend 
liche, die dem Kindesaller kaum entwachseil sind, durch ihr 
Verdict einer schweren und langen Kerkerstrafe zu überliefern; 
aber auch Richter und Anklagebehvrden von Beruf macht 
die Vorstellung, dass der Strafvollzug in dell gewöhnlichen 
Gefängnissen den sittlichen Niedergang des Verfolgten un 
zweifelhaft befördern müsse, vielfach dazu geneigt in nur 
halbwegs zweifelhaften Fällen „Gnade für Recht" ergehen 
zu lassen itub entweder mit Freisprüchen vorzugehen oder 
die Verfolgung fallen zu lassen. 
Und nun gar erst die Zahl der nicht einmal zur be 
hördlichen Anzeige gebrachten Übelthaten der jugendlichen 
Personen! 
Um den verdächtigen, ja selbst seiner That geständigen 
Jugendlichen „nicht zu verderben", lässt sich der Beschädigte 
m üteim gößcn ba&u ^er6ei, üon bet 9(11^196 06#$^; 
vollends dann, wenn ein Vermogensdelict im Spiel ist und 
eine „Gntmachung" durch Leistimg von Entschädigung seitens 
der Eltern oder Verwandten des jllgeildllchen Ubelthäters 
zu gewärtigen ist. 
Neben einem vielfach deplaciertem Mitleid führt die 
selbstsüchtige Besorgnis, dass die Verurtheilung des Thäters 
die Willfährigkeit zur Entschädigungsleistnng seitens seiner 
Angehörigen und Freunde wesentlich herabstimmen, ja gänzlich 
aufheben könnte, nicht selten zur directen Verheimlichung der 
von den Jugendlichen verübten strafbaren Handlungen — 
und so ist das Missverhältnis zwischen Begehung einer Ubel- 
that und zwischen der Verurtheilung wegen derselben gerade 
betreffs der Jugendlichen ein ziemlich bedeutendes. 
Selbst betreffs der Entdeckung der strafbaren Hand 
lungen sind jugendliche Personen den Ernmchsenen gegen 
über in einem gewissen Vortheile.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.