Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

29

fangen«!,  einen  Freu  nd  zu  ihrer  Besserung,  nicht  aber
einen  Gefangenwärter  zu  ihrer  Zucht"  verlangte.
Philantropische  Gesellschaften  suchten  den  Gedanken
Howards  durch  Gründung  von  Anstalten  zunächst  für  entasjene
  jugendliche  Sträflinge  zu  verwirklichen,  bis  das
lente  geltende  Princip  der  Reformatory  Schools  für  die
verbrecherische,  der  Industrial  Schools  für  die  land-!
  relcher^lsche  oder  sonst  arg  verwahrloste  Jugend  durch
on*  im  1851  er^icnene  3Bcrf  ber  91#  9Rart)  Gur,
penter  më  Sieben  gerufen  lunibe.
pr ŗ l(J  kn  an  trat  die  Gesetzgebung  wirksam  ein;  das
L  c  ^à'zugluhe  Gesetz  war  die  Reformatory  School-Act
ifplSSSS
wné  i„ l
Ş
Eltern  Lihí'V  e  Erbschaften  in  Betracht.  Auch  die
«iS  ÄvttSÄr'*'"'

LZWEZUWW«
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.