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fangen«!, einen Freu nd zu ihrer Besserung, nicht aber
einen Gefangenwärter zu ihrer Zucht" verlangte.
Philantropische Gesellschaften suchten den Gedanken
Howards durch Gründung von Anstalten zunächst für entasjene
jugendliche Sträflinge zu verwirklichen, bis das
lente geltende Princip der Reformatory Schools für die
verbrecherische, der Industrial Schools für die land-!
relcher^lsche oder sonst arg verwahrloste Jugend durch
on* im 1851 er^icnene 3Bcrf ber 91# 9Rart) Gur,
penter më Sieben gerufen lunibe.
pr ŗ l(J kn an trat die Gesetzgebung wirksam ein; das
L c ^à'zugluhe Gesetz war die Reformatory School-Act
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Eltern Lihí'V e Erbschaften in Betracht. Auch die
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