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Das Verlangen, bedeutende moralische Schäden,
die durch Verübung criminell strafbarer Handlungen oder
durch einen Zustand arger Verwahrlosung bloßgelegt
werden, mit Erfolg zu bekämpfen, kann an die Schule nicht
gestellt werden.
Hiezu bedarf es einer immerwährenden Überwachung
und Beaufsichtigung des Jugendlichen, welche die Schule
naturgemäß dem Einzelnen nicht zu bieten vermag.
Verbringt der Jugendliche den weitaus größeren Theil
der Zeit außerhalb der Schule in einer verderbten Um
gebung, so vermag erstere den üblen Einfluss der letzteren
keineswegs zu paralysieren.
Daraus folgt, dass die Thätigkeit der Schule jene einer
Besserungsanstalt nicht zu ersetzen vermag; vielmehr erheischt
das Interesse der ersteren die Errichtung einer genügenden
Anzahl von Besserungsanstalten, damit verbrecherische
oder arg verwahrloste Jugendliche nicht an dem allgemeinen
Unterrichte theilnehmen müssen*) und hiedurch in äußerst
nachtheiliger Weise auf ihre Mitschüler einwirken.
Es ist darum auch in Schulkreisen der Wunsch nach
Einführung und Vermehrung der Zwangserziehung ein leb
hafter rlnd natürlicher.
Noch weniger Worte bedarf es, um dazuthun, dass
um so weniger der eigenen Familie des Verderbten dessen
Besserung überlassen zu werden vermag; ist es ja doch in
sehr vielen Fällen eben diese Familie selbst, welche den
Grund zur Verderbnis gelegt hat und vor deren depravie-
rendem Einfluss den Jugendlichen zu schützen, das Institut
der Zwangserziehung in erster Linie berufen erscheint.
So entschieden wir in diesen Punkten für die Noth
wendigkeit der Erweiterung der Zwangserziehung und die
hiedurch bedingte Vermehrung der Besserungsanstalten
eintreten, so wenig können wir aber auch andererseits jener
Anschauung beipflichten, welche die sofortige Einführung der
Zwangserziehung für alle Fälle einer nicht ganz zweck
mäßig scheinenden Familienzucht in Anspruch nimmt und
*) In der Regel ist es darum auch in der Praxis die Beschwerde
der Schulbehörde, welche den Anlass zur Einleitung des Verfahrens der
Unterbringung des Jugendlichen in eine Besserungsanstalt zu geben pflegt.