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anzunehmen, dass man in Österreich, dessen Bevölkerungs
zahl um fast 7 Millionen kleiner ist, als jene Englands,
dessen Bewohner weit bescheidenere Ansprüche betreffs der
Befriedigung der nothwendigsten Lebensbedürfnisse erheben,
mit einem weit geringeren Betrage sein Auslangen
finden dürfte. Indes selbst wenn dies nicht der Fall sein
sollte, wenn die Errichtung und Erhaltung der noth
wendigen Zahl von Besserungsanstalten größere Opfer von
den zur Leistung berufenen und verpflichteten Factoren
in Anspruch nehmen sollten, so vermöchte selbst diese That
sache eine Zögerung an die Lösung einer so wichtigen Auf
gabe heranzutreten, nicht zu rechtfertigen.
Die Zahl der jugendlichen Übelthäter wächst stetig
und bedeutend, ja es scheint fast, als ob die verbrecherische
Infection sich in unseren Tagen gerade die Jugendlichen,
allen anderen Altersclassen voran, zu ihrem Objecte aus
ersehen hätte; wie vermag angesichts einer solchen bedroh
lichen socialen Erscheinung eine bloße Kostenfrage, wenn sie
nicht ins ungemessene geht, ein ernstes und unbesiegbares
Hindernis für eine als nothwendig und zweckmäßig erkannte
Reform bilden?
Gibt es denn, so fragen wir, überhaupt eine
wichtigere Thätigkeit als jene, die darauf hinzielt,
den verbrecherischen jugendlichen Nachwuchs der Ge
sellschaft zu bekämpfen?
Wir wüßten keine und wären wohl geneigt,
dieser socialen Thätigkeit gegenüber die Lösung
vieler anderer Culturaufgaben für eine Zeit zurück
zustellen.
Man spricht in unseren Tagen so viel und so lebhaft
jedem einzelnen Lande nothwendig, wie ja kann auch die Kosten der
Errichtung und Erhaltung solcher Besserungsanstalten von Land zu
Land wesentlich verschiedene sein werden. Der gemeinsame Grund
satz wird aber die weitest gehende Ersparniß bezüglich der Einrichtung
und Erhaltung solcher Anstalten sein müssen, um möglichst viele Jugend
liche an dieser Zwangserziehung thcilnehmen lassen zu können und um
nicht andererseits Verhältnisse herbeizuführen, welche die Eltern und
Vormünder bestimmen könnten, ihre Kinder und Pflegebefohlenen zu
dem Zwecke zu vernachlässigen, damit sie in derlei Besserungs
anstalten unterbracht werden — müssen.