Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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anzunehmen, dass man in Österreich, dessen Bevölkerungs 
zahl um fast 7 Millionen kleiner ist, als jene Englands, 
dessen Bewohner weit bescheidenere Ansprüche betreffs der 
Befriedigung der nothwendigsten Lebensbedürfnisse erheben, 
mit einem weit geringeren Betrage sein Auslangen 
finden dürfte. Indes selbst wenn dies nicht der Fall sein 
sollte, wenn die Errichtung und Erhaltung der noth 
wendigen Zahl von Besserungsanstalten größere Opfer von 
den zur Leistung berufenen und verpflichteten Factoren 
in Anspruch nehmen sollten, so vermöchte selbst diese That 
sache eine Zögerung an die Lösung einer so wichtigen Auf 
gabe heranzutreten, nicht zu rechtfertigen. 
Die Zahl der jugendlichen Übelthäter wächst stetig 
und bedeutend, ja es scheint fast, als ob die verbrecherische 
Infection sich in unseren Tagen gerade die Jugendlichen, 
allen anderen Altersclassen voran, zu ihrem Objecte aus 
ersehen hätte; wie vermag angesichts einer solchen bedroh 
lichen socialen Erscheinung eine bloße Kostenfrage, wenn sie 
nicht ins ungemessene geht, ein ernstes und unbesiegbares 
Hindernis für eine als nothwendig und zweckmäßig erkannte 
Reform bilden? 
Gibt es denn, so fragen wir, überhaupt eine 
wichtigere Thätigkeit als jene, die darauf hinzielt, 
den verbrecherischen jugendlichen Nachwuchs der Ge 
sellschaft zu bekämpfen? 
Wir wüßten keine und wären wohl geneigt, 
dieser socialen Thätigkeit gegenüber die Lösung 
vieler anderer Culturaufgaben für eine Zeit zurück 
zustellen. 
Man spricht in unseren Tagen so viel und so lebhaft 
jedem einzelnen Lande nothwendig, wie ja kann auch die Kosten der 
Errichtung und Erhaltung solcher Besserungsanstalten von Land zu 
Land wesentlich verschiedene sein werden. Der gemeinsame Grund 
satz wird aber die weitest gehende Ersparniß bezüglich der Einrichtung 
und Erhaltung solcher Anstalten sein müssen, um möglichst viele Jugend 
liche an dieser Zwangserziehung thcilnehmen lassen zu können und um 
nicht andererseits Verhältnisse herbeizuführen, welche die Eltern und 
Vormünder bestimmen könnten, ihre Kinder und Pflegebefohlenen zu 
dem Zwecke zu vernachlässigen, damit sie in derlei Besserungs 
anstalten unterbracht werden — müssen.
	        
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