Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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Die  Bedeutung  dieser  Frage  wird  vielfach  überschätzt.
Mit  einem  jährlichen  Gesammtaufwande  von  ca.  6  Millionen
Gulden  bestritt  England  im  Jahre  1891  die  Kosten  der
Zwangserziehung  von  nahezu  30000  Kindern*);  es  ist  wohl

*)  Für  die  im  Jahre  1891  in  den  Reformatory  Schools  unterbrachten ­
  5581  Kindern
betrug  der  Beitrag  der  Eltern  .  5171  £  13  sh  1  d
der  Zuschuss  der  Lokalbehörden  .  22388  „  14  „  7  „
aus  Subscriptionen  und  Legaten  3274  „  0  „  7  „
der  Staatszuschuss  betrug  .  ■  74423  „  14  „  3  „
zusammen  117836  £  7  sh  5  ci
Für  die  in  demselben  Jahre  in  den  Industrial  Schools  unterbrachten ­
  23688  Kinder
zahlten  die  Eltern  16764  £  4  sh  5  d
„  „  Lokalbehörden  .  .  43112  „  5  „  1  „
„  „  Schulgemeinden  .  .  69017  „  8  „  11  „
die  Subscriptionen  ergaben  .  .  34006  „  6  „  7  „
der  Staatszuschuss  betrug  .  .  196404  „  19  „  5  „
zusammen  386351  £  10  sh  6  d
Lenz,  dessen  Tabellen  XXI  und  XXII  (S.  129  und  130)  wir
diese  Daten  entnehmen,  führt  das  Verzeichnis  bei  den  Reformatory
Schools  vom  Jahre  1859,  bei  den  Industrial  Schools  vom  Jahre  1864
bis  zu  dem  Jahre  1891  durch  und  gewährt  uns  dadurch  einen  sehr
dankenswerthen  Einblick  in  die  Kosten  der  Zwangserziehung.
Der  praktische  Sinn  des  englischen  Volkes  bewahrt  sich  in  dieser
sorgsamen  Aufzeichnung  der  Kosten  und  in  der  Vertheilung  derselben
auf  alle  jene  Factoren  die  theils  freiwillig,  theils  in  Erfüllung  einer
gesetzlichen  Pflicht  zur  Zwangserziehung  beizutragen  haben.
Wir  zweifeln  nicht  daran,  dass  cs  auch  in  Österreich  ganz  wohl
möglich  wäre,  ein  Einvernehmen  zwischen  den  verschiedenen  Beitragsverpflichteten ­
  zu  erzielen,  um  die  Kosten  der  Zwangserziehung  in  einer
Weise  bestreiten  zu  können,  welche  die  Lasten  für  den  einzelnen  Verpflichteten ­
  auf  ein  bescheidenes  Maß  zurückführen  würde.
Würde  nur  einmal  der  Versuch  zu  einer  solchen  Vereinigung  mit
dem  Bewusstsein  erfolgen,  dass  jeder  Beitragende  für  seine  Mitwirkung
reichlich  dadurch  entschädigt  wird,  dass  ihm  die  Auslagen  erspart  werden, ­
  die  er  für  das  verwahrloste  und  verbrecherische  Individuum  dereinst ­
  sonst  voraussichtlich  zu  machen  hätte!
In  erster  Linie  hatte  der  Staat  mit  Rücksicht  aus  die  ihm  alleiu
obliegende  Strafrechtspflege  seiner  Pflicht  nachzukommen  und  sich  nach
dem  '  Vorbilde  Englands  zur  Zahlung  eines  Beitrages  bereit  zu  erklären; ­
  würde  dies  geschehen,  so  wäre  nicht  zu  besorgen,  dass  Land,
Bezirk  und  Gemeinde  an  Opferwilligkeit  hinter  dem  Staate  zurückbleiben ­
  würden.
Eine  genaue  Formel  für  die  Hohe  der  verschiedenen  Beiträge  zu
entwerfen,  ist  nicht  unsere  Aufgabe;  die  Entwicklung  der  Verhältnisse  in
den  einzelnen  Königreichen  und  Ländern  macht  ein  Abkommen  mit
            
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