wird man sich des Weitern auch nicht verhehlen dürfen,
das; mit dein Miniinallohn allein für den Arbeitnehmer noch
herzlich wenig erreicht ist, wenn nicht gleichzeitig eine ganze
Anzahl Maßnahmen getroffen werden, ihm den einmal festgestellten
Lohn zu sichern. Die Geschichte des Stickereiverbandes
lehrt, das; dieses Kapitel das schwierigste und heikelste
ist. Man soll nun nur nicht glauben, daß Branche oder Mißbräuche,
wie sie in der Stickerei mit Qnalitätenschinderei, Abzügen,
Retourwaaren re. vorkommen, nur ihr eigen sind. Mehr
oder weniger und in Formen, welche den jeweilige» Verhältnissen
angepaßt sind, finden sie sich bei allen Industrien. Wer
denkt nicht an die Klagen der westphälischen Kohlenarbeiter
im Frühjahr 1890 über das Nullen, liber gewinnsiichtige
Zuschläge der Arbeitgeber auf dem den Arbeitnehmern gelieferten
Material, wenn er von den Retouren und von
gewissen U»fugen, wie sie im Garnhandel der Stickerei existirte»,
liest; wer denkt nicht an die Klagen der österreichischen
Tucharbeiter liber Abzlige, welche die ganze Lohnsicherheit
gefährden, wenn er von den bezüglichen Verhältnissen in der
Stickerei Kenntniß nimmt. Die Sicherung des Lohnes, welche
darin besteht, daß dem Arbeiter mit der andern Hand nicht
unrechter oder wucherischer Weise genommen werden kann,
was man ihm mit der einen als Lohn gibt, ist für den Arbeitnehmer
praktisch zum mindesten ebenso werthvoll, wie der
Minimallohn selber, desgleichen auch von allgemein wirthschaftlichen
Gesichtspunkten und ganz besonders von jenen der
unentbehrlichen Moral im Erwerbsleben.
Mit dem Umsichgreifen solcher Mißbräuche beginnt je
weilen die eigentliche Deronte jedes rechtlich-sittlichen Bewußtseins
in allen Bcrnfsklassen einer Industrie oder eines Gewerbes
; dann treibt jene verzweifelte Stimmung unter den
Arbeitnehmern ihre tiefste Wurzel, welche zu Schritten verleitet,
die den Arbeitnehmern und Arbeitgebern; gleich schädlich
sind.und gewöhnlich mit einer Schädigung der betreffenden