unö Fergger sehr scharf sei in der Kontrole itnb gegen Kauf-
ļoņte schonend. Es mögen manche Verstöße vorgekommen
sein, das liegt nun einmal in der Unvollkommenheit aller
Institutionen und in jener der Menschen, welche sie hand
haben. Die Kontroleurstelle ist aber an sich eine so heikle, daß
mehr oder weniger zahlreiche Klagen erhoben würden, bekleide
j'.e, wer sie wolle. Gegen das Institut der Zentralkontrole
selber erhob sich nie Opposition. Jin Kontrolwesen hatten an-
fänglich zwei Bestimmungen großen Bedenken gerufen, und
zwar jene, welche die Mitglieder zur Anzeige von Verletzungen
der Verbandsoorschriften verpflichtete, und diejenige, die dem
Anzeiger einer Verletzung im Verbandsverkehr eine Prämie
von Fr. 10 sicherte. Man glaubte, damit dem Denunzianten-
lhuni Lhür und Thor zu öffnen, eine Befürchtung, welche
sich glücklicherweise nicht verwirklichte. Ein solches kam nicht
zur Entwicklung. Dagegen lourde die Aufgabe der Zentral
organe wesentlich durch die von der Verbandsorganisativn
eigentlich provozirte gegenseitige Kontrole der Mitglieder unter
einander erleichtert. Es lag im materiellen Interesse des Ein
zelnen ebenso sehr, wie im Interesse des Gesammtverbandes,
dag die Verbandsvorschriften, welche dieser Einzelne hielt, auch
vom Nachbarn gehalten wurden. Jeder wußte, daß die Um
gehnng der Vorschriften durch einen dritten ihn und die andern
direkt oder iildirekt schädige, und derart kam eine geräuschlos
arbeitende gegenseitige Kontrole zu stände, lvetche wirksamer
als die schärfste Polizeikontrole war.
Eine Anregung auf Abänderung der Fundamente der
Verbandsorganisativn ist denn auch seit der Zeit seiner Grün-
bung^ nie erfolgt. Bezügliche Vorschläge liefen einzig auf eine
bessere Durchbildung der Spitzen der Organisation hinaus. Organisator.
Es sind deren zlvei zu registriren, welche beide in das Jahr vorschlügt'
1890 falleil, damals zwar keine Erhörnng fanden, aber denn-
uoch in absehbarer Zeit verwirklichet werden dürften. Die eine
derlangte, daß das Zentralkomite in Zukunft nach den ver-