Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

einzelnen  Verbandsfragen.  die  je  und  je  zum  Vorschein  kommen
derben,  cgicfci,  a(ä  WMicr,  ba  bieje  ãt^mwom^^„tc  mtf
mal  etwas  unklaren,  in  Verkennung  der  wirklichen  Verhältnisse ­
  wurzelnden  Impulsen  der  einzelnen  Sektionen  basirle  und
bäumt  nicht  selten  eine  ebenso  unreife  als  verzettelte  war.
Ein  enger  ijnsammenhalt  der  einzelnen  Interessentenkreise  unter
sich  und  im  Rahmen  des  Gesammtverbandes  wird  diesen  eher
kräftigen  und  der  gegebene  innere  Ausbau  seiner  Organisation
Km.  Das  zeigt  die  Verbandsthätigkeit  der  kaufmännischen
Korporation.
«Kam  winde  es  z.  B.  kaum  als  Unglück  betrachten  dürfen,
wsen  Grnppenvereinigungen  ein  Präsentationsrecht  von
^arļc  )  ägen  für  die  Wahl  der  Zentralleitnng,  soweit  sie  sich
ans  ui  Vertretung  der  betreffenden  Gruppe  beziehen,  zu  Handen
au  Generalversammlung  eingeräumt  würde;  diese  so  wichtigen
aliaste  könnten  dadurch  qualitativ  nur  gewinnen,  sie  würden
weniger  von  Laune  und  Zufall  abhängig  und  das  Verantwortlichkeitsgefühl ­
  der  Gewählten  würde  gestärkt.  Auch  die
gesetzgeberischen  Vorlagen  könnten  mit  einem  Vorberathungsleihte
  dieser  Spezialvereinignngen  nur  gewinneit.  Dagegen
würd  die  Zeit  kommen,  in  wetcher  das  Bedürfniß  sich  geltend
'nacht,  sie  auch  gesetzgeberisch  in  die  Gesamntt-Verbandsvrganilatwn
  hinein  zu  ziehen,  damit  jeder  Möglichkeit  die  Spitze
ge  ln  ochen  ist,  als  könnten  sie  je  ein  wildes  und  wilderndes
Eliment  im  Verbände  werden.  Eine  statutarische  Bestimmung
aßt  sich  leicht  denken,  welche  die  Einzelvereinignngen  der
Kaufleute,  Fergger,  Fabrikanten  und  Einzelsticker  gleich  den
Sektionen  als  organische  Verbandsglieder  anerkenitt  und  die
Grenzlinien  für  ihre  .Kompetenzen  zieht.
vUt  das  Kapitel  des  Organisatorischen  gehört  auch  ein
an  der  Delegirtenversammlung  des  Jahres  1887  von  einer
^andsektion  gestellter  Antrag  aus  Einführung  des  Institutes
mn  Urabstimmungen  für  die  wichtigeren  Vorlagen,  d.  h.,  daß
we  Mehrheit  der  Verbandsmitglieder  über  deren  Annahme
            
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