Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

85

und  dem  Kassenbestande  Einsicht  nehmen,  den  Vorstand  und  die
Generalversammlung  zusammenberufen  und  an  allen  Verhandlungen
Theil  nehmen  kann,  wo  jener  alsdann  den  Vorsitz  führt.
In  den  meisten  Fällen  reichen  die  Kuhladen  mit  ihren  Prämiensätzen ­
  ohne  Nachzahlung  zur  Deckung  der  Verluste  aus.  Wie  in  den
Statuten  bereits  gedacht,  sind  aber  außerordentliche  Verluste,  namentlich ­
  durch  Seuchen.  eine  Klippe,  welche  die  Lokalvereine  nicht  umsegeln
können  Gerade  die  Entschädigung  der  Verluste  durch  Seuchen  ist  eine
der  wichtigsten  Aufgaben  des  Viehversicheruugswesens.  Erschüttern
doch  die  Seuchenverluste  die  wirthschaftliche  Existenz  des  Kleingrundbesitzers ­
  am  heftigsten,  weil  in  den  wenigen  Stücken  Vieh  oft  der
größte  Theil  des  Vermögens  angelegt  ist.  —  Die  Kuhladen  nun
schließen  entweder  die  Verluste  durch  Seuchen  ganz  und  gar  aus,
oder'diejenigen  Vereine,  welche  Seuchenver-luste  zu  entschädigen  beabsichtigen.^ ­
  verlangen  beim  Eintritt  einer  Seuche  einerseits  einen  unverhältnißmäßig
  hohen  Betrag  und  setzen  andererseits,  sodalo  der
höchste  Beitrag  zur  Entschädigung  nicht  mehr  ausreicht,  die  Entschädigungssumme ­
  herab.  Diesem  Mangel  wird,  wie  schon  in  dem
Statute  bemerkt,  abgeholfen  durch  Rückversicherung.
Dem  Institute  der  Rückversicherung,  der  Reassecuranz,
auf  dem  Gebiete  des  Viehversicherungswesens  liegt  das  Prinzip  zu
Grunde,  die  Zahl  der  Theilnehmer  möglichst  groß  im  Verhältniß
zur  Zahl  derjenigen  zu  machen,  welche  voraussichtlich  von  Unglücksfällen ­
  getroffen  werden.  Dies  kann  erreicht  werven,  entweder  durch
Bereinigung  vieler  Lokalversicherungsgesellschaften,  welche  in  ihrer
Gesammtheit  räumlich  möglichst  weit  ausgevehnt  sein  müssen,  oder
durch  Anlehnung  der  Ortsvereine  an  eine  große  Viehversicherungsgesellschaft. ­
  Den  ersten  Weg  suchen  die  Ortsviehversicherungsvereine
Badens  (Ş.  89)  einzuschlagen,  den  zweiten  die  Rheinischen  Kuhladen ­
  Die  Nationalviehversicheruugsgesellschaft  zu  Cassel  und  die
Rheinische  Viehversicherungsgesetlschaft  in  Köln  haben  sich  neuerdings
zur  Uebernahme  der  Verluste,  welche  bei  den  Kuhladen  durch  Seuchen
veranlaßt  werden,  erboten.  .  .
Von  Seiten  des  landwirtbschaftlichen  Bcrelns  sur  Rhempreugen  )
ist  den  lokalen  Biehversicherungsgesellsckaften  namentlich  die  Kasseler
Gesellschaft  empfohlen  worden.  Diese  „erklärt  sich  bereit  gegen  eine
Prämienzahlung  von  I  %  p.  a.  und  ein  einmaliges  Eintrittsgeld
von  */ 4  °/ 0  die  Ortsvereine  derart  in  Rückversicherung  zu  nehmen,
daß  die  Nationalviehversicherungsgesellschaft  von  jedem  eintretenden
Schadenfalle  2 /a  der  von  dem  betreffenden  Pereine  zu  leistenden  Entschädigung ­
  übernimmt,  während  nur  ‘/ 3  dem  Vereine  zur  Last  fallen
soll.  Gei  eintretenden  Verlusten  durch  Seuchen.  für  welche  die  bestehenden ­
  Vereine  keine  Entschädigung  leisten,  zahlt  die  Nationalviehversicherungsgesellschaft ­
  ebenfalls  2 / 3  der  Versicherungssumme,  event.

')  Zeitschrift  dieses  Vereines.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.