Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Auch  im  Großherzogthum  Baden*)  steht  das  Viehversicherungsvereinswesen ­
  in  Blüthe.
Seit  Gründung  des  landwirtschaftlichen  Vereins  im  Jahre  1819
wurden  hie  und  da  Versicherungsvereine  gegründet,  von  denen  aber
viele  wieder  zu  Grunde  gingen.  „In  den  Gemeinden  des  Kreises
Lörrach**)  bestand  schon  von  Alters  her  der  Brauch,  daß  wenn  ein
Stück  Rindvieh  krankheitshalber  geschlachtet  werden  mußte,  alsdann
jeder  Bürger  gehalten  war.  von  dem  Fleische  (dessen  Genießbarkeit
vorausgesetzt)  im  Verhältniß  seines  eigenen  Viehstandes  ein  bestimmtes
Quantum  zu  einem  vom  Gemeinderath  festgesetzten  Preise  zu  kaufen.
Der  Erlös  aus  dem  Fleische  entschädigte  den  Besitzer  des  erkrankten
Thieres,  so  daß  er  mitsammt  dem  Erlös  aus  der  Haut  etwa  4 / 5
des  Werthes  erhielt.  So  lange  die  bürgermeisleramtliche  Gewalt  noch
eine  ziemlich  discretionäre  war,  erhielt  sich  diese  Einrichtung  ganz  gut.
Allein  die  Weigerungen  von  dem  Fleische  zu  kaufen  mehrten  sich;
die  ganze  bestandene,  gewissermaßen  stillschweigende  gegenseitige  Versicherungsanstalt ­
  drohte  zu  zerfallen,  man  mußte  sich  nach  einer  festeren
Form  umsehen.  .  .  Zahlreiche  Ortsviehversicherungsvereine  bildeten
sich  ...  1865  brach  die  Lungenseuche  aus.  .  .  Eine  Kollekte  war
zuletzt  die  unausbleibliche  Folge  der  bedeutenden  Verluste.  Da  kam
der  Kreisausschuß  auf  den  Gedanken,  eine  Rückversicherung  der  Ortsvereine ­
  in  der  Art  zu  organisiren,  daß  eine  Kreisversicherungsanstalt
sich  aus  den  Ortsvereinen  ganz  in  derselben  Weise  zusammensetze,
wie  der  Ortsverein  sich  von  den  einzelnen  Ortseinwohnern  bildet....
Nach  den  wesentlichen  Bestimmungen  der  ganzen  Einrichtung  trägt
zunächst  der  einzelne  Nindviehbesitzer  ein  Fünftel  des  Schadens;  vier
Fünftel  werden  ihm  vom  Ortsverein  ersetzt;  übersteigt  aber  der  Verlust ­
  im  einzelnen  Orte  2°/ 0  des  Gesammtwerthes  des  Rmdviehbestanves,
so  trägt  von  den  weiteren  zu  zahlenden  Entschädigungen  simmer  zu
vier  Fünftel  des  Werthes  des  sRmdviehstandes  berechnet)  fernerhin
bis  zum  Ende  der  Seuckenperiode  der  Ortsverein  ein  Fünftel  und
die  Kreiskasse  vier  Fünftel.  —  Vollendet  würde  die  Einrichtung  erst
sein,  wenn  mehrere  Kreise  die  gleiche  Einrichtung  treffen  und  unter
einander  Rückversicherungsverträge  abschließen  würden,  so  daß  vom
Besitzer,  vom  Ortsverein,  vom  Kreise  übermäßige  Verluste  abgewendet ­
  werden.  ...  Es  dürfen  wohl  nicht  leicht  in  einer  anderen  Landesgegend ­
  so  viel  Ortsversicherungsvereine  gefunden  werden,  als  im
Kreise  Lörrach,  und  besonders  in  nächster  Umgebung  des  Kreiöhauptortes,
  der  ganze  Kreis  zählte  Ende  1868  im  Ganzen  46  in  dem
Kreiskataster  eingetragene  Ortsvereine.  Zur  Zeit  (1870)  bestehen
in  jenem  Bezirk  von  43  Ortsgemeinden  35  Ortsvereine."
Das  Lörracher  Beispiel***)  hat  in  Baden  keine  Nachahmung  gefunden; ­
  dagegen  breiteten  sich  die  Ortsvereine  immer  mehr  aus.
*)  Funk:  Ueber  Ortsviehversicherungsvereine,  ihre  Organisation  und
Wirksamkeit  im  Großherzogthum  Baden.  ,  ,  ^  ^
**)  von  Preen:  Nererat  im  landw.  Centralverein  tn  Baden.
*")  Funk:  Ortsviehversicherungsvereine  rc.
            
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