Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Trotzdem  die  Bardeckung  der  Noten  und  der  sämtlichen  täglich ­
  fälligen  Verbindlichkeiten  bei  den  Privatnotenbanken  in  so  hohem
Grade  ungünstiger  ist,  als  bei  der  Reichsbank,  kann  man  den  Privatnotenbanken ­
  nicht  den  Vorwurf  einer  unsoliden  Geschäftsgebarung
machen:  denn  hinter  ihnen  steht  die  Neichsbank,  bei  welcher
sie  einen  Teil  ihres  Wechselbestandes,  durch  welchen  der  ihren  Barvorrat ­
  übersteigende  Betrag  ihrer  Noten  gedeckt  ist,  jederzeit  rediskontieren ­
  und  so  in  Bargeld  verwandeln  können.  Dadurch  verliert  die
Unterscheidung  zwischen  Bargeld  und  Wechselbestand,  welcher  für  eine
nicht  rediskontierende  Centralbank  von  der  größten  Bedeutung  ist,
für  die  Privatnotenbanken  erheblich  an  Wichtigkeit.*
4.  Die  Elastizität  des  Notenumlaufs  der  Neichsbank  und  der
Privatnotenbanken.
Noch  schärfer  tritt  die  Centralisation  des  deutschen  Notenwesens
hervor,  wenn  man  die  Schwankungen  des  ungedeckten  Notenumlaufs
der  Neichsbank  und  der  Privatnotenbanken  sowohl  von  Jahr  zu  Jahr,
als  auch  innerhalb  der  einzelnen  Jahre  miteinander  vergleicht.  Das
frappierende  Ergebnis  einer  solchen  Vergleichung  ist:
Der  ungedeckte  Notenumlauf  der  Privatnotenbanken  bleibt  sich
im  Durchschnitt  der  einzelnen  Jahre  fast  ohne  jede  Veränderung  gleich,
während  der  ungedeckte  Notenumlauf  der  Reichsbank  die  größten
Schwankungen  erfährt,  in  welchen  sich  getreu  alle  Phasen  und  Konjunkturen ­
  des  deutschen  Wirtschaftslebens  wiederspiegeln.  Während  der
durchschnittliche  ungedeckte  Notenumlauf  der  Privatnotenbanken  seit  dem
Inkrafttreten  des  Bankgesetzes  sich  zwischen  92,4  Millionen  Mark  im
Jahre  1882  und  74  V2  Millionen  Mark  im  Jahre  1894  bewegte,  war
bei  der  Neichsbank  im  Durchschnitt  des  Jahres  1888  eine  Überdeckung
von  1  025  000  Mark  vorhanden,  im  Jahre  1897  dagegen  ein  ungedeckter
Notenumlauf  von  181  Millionen  Mark.
Noch  beträchtlich  stärker  sind  die  Unterschiede  innerhalb  der  einzelner! ­
  Jahre.  Im  Jahre  1897  betrug  die  Spannung  zwischen  dein
Maximum  und  dem  Minimum  des  ungedeckten  Notenumlaufs  bei  der
Reichsbarrk  523  Millionen  Mark^,  bei  den  Privatnotenbanken  dagegen ­
  nicht  ganz  20  Millionen  Mark.  Diese  Spannung  bedeutet  im

*  Siehe  meine  Beiträge  zur  Geschichte  der  deutschen  Geldreform, ­
  S.  467—469  und  S.  482  (graphische  Darstellung).
2  Am  23.  Februar  war  eine  Überdeckuug  von  24  Millionen  Mark,  am
30.  September  ein  ungedeckter  Notenumlauf  von  499  Millionen  Mark  vorhanden.
            
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