Full text : Preußisches Landbuch

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(1862)  100  Thlr.  als  „Fürstbischof  Dr.  F  örstersches  Legat"  mit
der  Bestimmung,  daß  die  Zinsen  alljährlich  am  11.  April  an  eine
dürftige  Person  gezahlt  würden;  —  ferner  (1863)  300  Thlr.,  deren
Zinsen  an  einen,  einer  besonderen  Unterstützung  bedürftigen  Hospitaliten
  mit  monatlich  1  Thlr.  verabfolgt  werden  sollen.
Hospital  St.  Georgii  zu  Büßleben  (Erfurt),
ein  altes  Institut  mit  12  Hospitaliten.  Die  Verwaltung  steht  unter
Aufsicht  des  Staats.
Hospital  zu  Deutz.
Int  Jahre  1862  neu  erbaut  aus  den  Fonds  der  Stiftung  des  Bürgermeisters ­
  Neuhöffer  (s.  d.)  und  dem  Zuschüsse  des  Fabrikanten
Brückmann  (s.  d.)
'  Hospital  St.  Georg  zu  Dramburg.
Eine  selbstständige  Anstalt  mit  einer  jährlichen  Einnahme  von  etwa
1000  Thlr.  Sie  verpflegt  16  Hospitaliten  und  unterstützt  60  andere
Einwohner  der  Stadt.
Hospital  zu  St.  Hubertus  in  Düsseldorf,
zur  Aufnahme  verarmter  alter  und  erwerbsunfähiger  Frauen  und  Jungfrauen ­
  aus  dem  Bürgerstande.  In  neuerer  Zeit  wurden  Stellen  errichtet ­
  von  Custodis  (+  1837)  mit  1200,  von  Platzbecker  (+  1842)
mit  9000,  von  Kegeljan  (+  1843)  mit  1250  Thlr.  rc.
Hospital  zu  Ehrenbreitstein.
Ein  selbstständiges  Institut,  seit  1850,  hauptsächlich  durch  die  Fürsorge
des  Pfarrers  Geschwind  aus  milden  Beiträgen  hergestellt,  zur  Aufnahme ­
  und  Versorgung  der  Altersschwachen,  Kranken,  Waisen  imb  Unstützung ­
  bedürftigen,  welche  Seitens  der  Stadt  oder  der  auswärtigen
Gemeinden  gegen  bestimmte  Sätze  überwiesen  werden.  Die  Anstalt
wird  von  barmherzigen  Schwestern  vom  h.  Karl  Borromäus  zu  Nancy
geleitet.  Vgl.  Seitzsche  Stiftung.
Hospital  St.  Georg  zu  Elbing.
Dasselbe  gewährt  40  bedürftigen  Personen  freie  Wohnnng  und  einige
Beneficien.  Es  empfing  einen  Antheil  von  5000  Thlr.  aus  der  Pott-Cowle-Stiftung
  (f.  d.)  und  erhielt  von  Joseph  Welte  (+  1858)  ein
Legat  von  6000  Thlr.,  dessen  Zinsen  halbjährig  an  die  Hospitaliten
vertheilt  werden  sollen.
Hospital  zu  Erfurt.
Das  große  Hospital  dient  zur  Aufnahme  ev.  Einwohner  ehrbarer  bürgerlicher ­
  Lcbcnsverhältnisse,  welche  nach  einem  rechtschaffenen  Lebenswandel ­
  wegen  Alter  und  Abnahme  der  Körperkräfte  oder  großer  Gebrechlichkeit ­
  nicht  mehr  im  Stande  sind,  sich  ohne  Aufopferung  des  letzten ­
  Restes  ihres  kleinen  Vermögens  zu  ernähren.  Sic  zahlen  in  der  Regel ­
  Einzugsgeld  und  theilen  sich  in  Pfründner  und  sogenannte  Steinhäusler.
  Das  kleine  und  das  Armen-Hospital  sind  Pflege-Anstalten
für  die  übrigen  altersschwachen  und  gebrechlichen,  ausnahmsweise  auch
            
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