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(1862) 100 Thlr. als „Fürstbischof Dr. F örstersches Legat" mit
der Bestimmung, daß die Zinsen alljährlich am 11. April an eine
dürftige Person gezahlt würden; — ferner (1863) 300 Thlr., deren
Zinsen an einen, einer besonderen Unterstützung bedürftigen Hospitaliten
mit monatlich 1 Thlr. verabfolgt werden sollen.
Hospital St. Georgii zu Büßleben (Erfurt),
ein altes Institut mit 12 Hospitaliten. Die Verwaltung steht unter
Aufsicht des Staats.
Hospital zu Deutz.
Int Jahre 1862 neu erbaut aus den Fonds der Stiftung des Bürgermeisters
Neuhöffer (s. d.) und dem Zuschüsse des Fabrikanten
Brückmann (s. d.)
' Hospital St. Georg zu Dramburg.
Eine selbstständige Anstalt mit einer jährlichen Einnahme von etwa
1000 Thlr. Sie verpflegt 16 Hospitaliten und unterstützt 60 andere
Einwohner der Stadt.
Hospital zu St. Hubertus in Düsseldorf,
zur Aufnahme verarmter alter und erwerbsunfähiger Frauen und Jungfrauen
aus dem Bürgerstande. In neuerer Zeit wurden Stellen errichtet
von Custodis (+ 1837) mit 1200, von Platzbecker (+ 1842)
mit 9000, von Kegeljan (+ 1843) mit 1250 Thlr. rc.
Hospital zu Ehrenbreitstein.
Ein selbstständiges Institut, seit 1850, hauptsächlich durch die Fürsorge
des Pfarrers Geschwind aus milden Beiträgen hergestellt, zur Aufnahme
und Versorgung der Altersschwachen, Kranken, Waisen imb Unstützung
bedürftigen, welche Seitens der Stadt oder der auswärtigen
Gemeinden gegen bestimmte Sätze überwiesen werden. Die Anstalt
wird von barmherzigen Schwestern vom h. Karl Borromäus zu Nancy
geleitet. Vgl. Seitzsche Stiftung.
Hospital St. Georg zu Elbing.
Dasselbe gewährt 40 bedürftigen Personen freie Wohnnng und einige
Beneficien. Es empfing einen Antheil von 5000 Thlr. aus der Pott-Cowle-Stiftung
(f. d.) und erhielt von Joseph Welte (+ 1858) ein
Legat von 6000 Thlr., dessen Zinsen halbjährig an die Hospitaliten
vertheilt werden sollen.
Hospital zu Erfurt.
Das große Hospital dient zur Aufnahme ev. Einwohner ehrbarer bürgerlicher
Lcbcnsverhältnisse, welche nach einem rechtschaffenen Lebenswandel
wegen Alter und Abnahme der Körperkräfte oder großer Gebrechlichkeit
nicht mehr im Stande sind, sich ohne Aufopferung des letzten
Restes ihres kleinen Vermögens zu ernähren. Sic zahlen in der Regel
Einzugsgeld und theilen sich in Pfründner und sogenannte Steinhäusler.
Das kleine und das Armen-Hospital sind Pflege-Anstalten
für die übrigen altersschwachen und gebrechlichen, ausnahmsweise auch