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Mitgliedes besteht. Im Jahre 1859 betrug die Zahl der verpflegten
Irren überhaupt 217.
Irren-Bewahranstalt zu Greifswald,
ein ständisches Provinzial-Jnstitut für Neu-Vorpommern und Rügen, in
welchem die Regierung zu Stralsund jährlich zwei Freistellen zu vergeben
hat. Ausnahmsweise können auch Kranke aus Pommern jenseits der
Peene aufgenommen werden. Die Verwaltung steht dem Kommunal-
Landtage zu.
Jrren-Bewahr-Anstalt zu Brieg,
Ein ständisches Institut zur Aufnahme von 173 Pfleglingen beiderlei
Geschlechts.
Irren-Heil- und Pflege Anstalt in Allenberg (bei Wehlau).
Die 1853 eröffnete ständische Anstalt besteht für Geisteskranke beider
lei Geschlechts aus den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen
zur Herstellung der Heilbaren (Kranken) und zur Besicrung und Ver
wahrung der gefährlichen Unheilbaren (Pfleglinge). — Normalzahl der
Aufzunehmenden 250, worunter höchstens 150 Pfleglinge sein dürfen.
Land- und ortsarme Geisteskranke ans Ostpreußen genießen in der An
stalt (Freistellen) unentgeltliche Abwartung und Verpflegung. Für ge-
müthskranke Militairs aus dem Stande der Unteroffiziere und Gemei
nen bestehen zwei Freistellen. Die Anstalt hatte 1859 ein Vermögen
von 22,600 Thlr.
Irren-Heil- und Pflege-Anstalt zu Schwetz.
Ein am 1. April 1855 eröffnetes ständisches Provinzial - Institut für
Geisteskranke beiderlei Geschlechts aus den Regierungsbezirken Danzig
und Marienwcrdcr zur Herstellung der Heilbaren (Kranken) und zur
Bcfferung und Verwahrung der gefährlichen Unheilbaren (Pfleglinge).
Die Normalzahl der Aufzunehmenden ist 250. Land- und ortsarme
Geisteskranke genießen unentgeltliche Abwartung und Verpflegung (Frei
stellen). Für gemüthskrankc Militairs aus dem Stande der Unteroffi
ziere und Gemeinen sind zwei Freistellen gegründet.
Irren Pflege-Anstalt zu Buuzlau,
ein im Jahre 1824 zu Plagwitz begründetes, 1863 hierher verlegtes
ständisches Provinzial-Jnstitut für unheilbare und tobsüchtige Gcmüths-
kranke. Die Verwaltung ist durch das Reglement vom 20. Oktober
1863 geregelt.
Irren-Pflege-Anstalt St. Joseph zu dienst.
Ein 1858 von der geistl. Genossenschaft der barmherzigen Schwestern
daselbst gegründetes und seitdem geleitetes Privat-Jnstitut (ohne Korpo
rations-Rechte) zur Aufnahme und Verpflegung unheilbarer weiblicher
Irren. Das Haus enthält 32 Räume für die Pfleglinge, darunter
9 Zellen für Jsolirnng der tobsüchtigen und ihrer Umgebung gefähr
lichen Individuen. Die Wegegelder bilden die Einnahme des Instituts.
Sie betragen für Unbemittelte 120 Thlr. jährlich.