Full text : Preußisches Landbuch

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1855  die  Kleinkinderbewahr  -  Anstalt  Nr.  35  (Schwcdtcr  -  Straße,
Nickelshof.)
Kupfersche  Stiftung.
Bon  dem  Oekonomen  Kupfer  zn  Salzwedcl  begründet.  Er  hinterließ ­
  (1864)  seine  sämmtlichen  Grundstücke  im  Werthe  von  etwa  5000
Thlr.  zu  einer  seinen  Namen  führenden  Stiftung  für  eine  Klcinkinderbewahr-Anstalt.

Knpferscher  Fonds,
in  Krossen,  von  dem  Kaufmann  Kupfer  herrührend.  Die  Zinsen  von
2100  Thlr.  werden  zur  Unterstützung  und  unentgeltlichen  ärztlichen  Behandlung ­
  armer  Leute  verwendet.
Kurmärksche  evangelisch-reformirte  (evangelische  Spezial-)  Prediger-Wittwen-  und
Waisen-Kaffe,
für  die  Provinzen  Brandenburg  und  Pommern.  Nach  den  Reglements
von  1716,  1800  und  der  Deklaration  vom  16.  Juni  1836  hat  sie  den
Zweck:  1)  sämmtlichen  evangelisch-reformirten  Predigern  und  den  nach
der  Union  in  ihre  Stelle  getretenen  Amtsnachfolgern  in  den  genannten
Provinzen  Gelegenheit  zu  geben,  ihren  Wittwen  eine,  von  der  Pension
aus  der  allgemeinen  Wittwen-Verpflegungs-Anstalt  unabhängige  Pension
zu  versichern;  2)  ihnen  den  Einkauf  in  die  allgemeine  Wittwenkasse  zu
erleichtern;  3)  ihren  Hintcrbleibenden  eine  Unterstützung  zum  Begräbnisie
  auszusetzen.  Die  Einkünfte  bestehen  in  den  Zinsen  von  einem
bedeutenden  Fundations-Kapital,  in  den  Beiträgen  der  Mitglieder  von
I  pCt.  der  Einkünfte,  in  Kirchen-Kollekteu,  in  Abzügen  von  Besoldungs-Zulagen ­
  nnd  in  überzähligen  Gevattergeldern;  außerdem  in  den
Zinsen  eines  Bermächtnisics  des  Kirchenraths  Dr.  Elsner  und  seiner
Ehefrau  im  Betrage  vou  8100  Thlr.  Gold,  eines  Legats  der  Prediger-Wittwe
  Limmer  geb.  Stuben  rauch  von  600  Thlr.,  des  Amtmanns ­
  Stubenrauch  zu  Brandenburg  von  300  Thlr.,  des  Geheimcnund
  Kirchenraths  Selig  von  1000  Thlr.  rc.  Die  Haupt-Pensionen
werden  nach  den  Beiträgen  berechnet  und  betragen  20  bis  80  Thlr.
Vorzügliche  Perchonen  erhalten  außer  der  Haupt-Pension  die
Wittwen  und  Kinder  der  Administratoren  der  Anstalt  und  der  rcformirten
  Superintendenten,  erstere  12—20,  letztere  12  Thlr.  Pensionen
aus  dem  Elsnerschen  Vermächtniffe  erhalten  die  12  im  Wittwenstandc
ältesten,  oder  noch  mehr  Wittwen  mit  jährlich  30  Thlr.  für  jede  als
eine  Unterstützung  zur  Hausmiethe.  Die  Pensionen  aus  den  Legaten
werden  nach  der  Bestimmung  der  Testatoren  gegeben  und  zwar  die
Zinsen  des  Limmer  scheu  Legats  an  die  drei  dürftigsten  Wittwen;
die  des  Stu  b  en  r  au  ch  schen  Legats  der  Wittwe  eines  ordentlichen
Mitgliedes  der  Anstalt,  die  entweder  selbst,  oder  deren  Ehemann  mit
dem  Testator  blutsverwandt  gewesen,  in  Ermangelung  einer  solchen
Wittwe,  eine  andere  dürftige  Wittwe;  die  des  Selig  schen  Legats  zunächst ­
  der  Wittwe  eines  ordentlichen  Mitgliedes  der  Anstalt,  die  zur
Familie  des  Testators  gehört,  event,  einer  andern  Wittwe;  Winter-Unterstützungen
  endlich  werden  aus  den  zufälligen  Einnahmen  des
            
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