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1855 die Kleinkinderbewahr - Anstalt Nr. 35 (Schwcdtcr - Straße,
Nickelshof.)
Kupfersche Stiftung.
Bon dem Oekonomen Kupfer zn Salzwedcl begründet. Er hinterließ
(1864) seine sämmtlichen Grundstücke im Werthe von etwa 5000
Thlr. zu einer seinen Namen führenden Stiftung für eine Klcinkinderbewahr-Anstalt.
Knpferscher Fonds,
in Krossen, von dem Kaufmann Kupfer herrührend. Die Zinsen von
2100 Thlr. werden zur Unterstützung und unentgeltlichen ärztlichen Behandlung
armer Leute verwendet.
Kurmärksche evangelisch-reformirte (evangelische Spezial-) Prediger-Wittwen- und
Waisen-Kaffe,
für die Provinzen Brandenburg und Pommern. Nach den Reglements
von 1716, 1800 und der Deklaration vom 16. Juni 1836 hat sie den
Zweck: 1) sämmtlichen evangelisch-reformirten Predigern und den nach
der Union in ihre Stelle getretenen Amtsnachfolgern in den genannten
Provinzen Gelegenheit zu geben, ihren Wittwen eine, von der Pension
aus der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt unabhängige Pension
zu versichern; 2) ihnen den Einkauf in die allgemeine Wittwenkasse zu
erleichtern; 3) ihren Hintcrbleibenden eine Unterstützung zum Begräbnisie
auszusetzen. Die Einkünfte bestehen in den Zinsen von einem
bedeutenden Fundations-Kapital, in den Beiträgen der Mitglieder von
I pCt. der Einkünfte, in Kirchen-Kollekteu, in Abzügen von Besoldungs-Zulagen
nnd in überzähligen Gevattergeldern; außerdem in den
Zinsen eines Bermächtnisics des Kirchenraths Dr. Elsner und seiner
Ehefrau im Betrage vou 8100 Thlr. Gold, eines Legats der Prediger-Wittwe
Limmer geb. Stuben rauch von 600 Thlr., des Amtmanns
Stubenrauch zu Brandenburg von 300 Thlr., des Geheimcnund
Kirchenraths Selig von 1000 Thlr. rc. Die Haupt-Pensionen
werden nach den Beiträgen berechnet und betragen 20 bis 80 Thlr.
Vorzügliche Perchonen erhalten außer der Haupt-Pension die
Wittwen und Kinder der Administratoren der Anstalt und der rcformirten
Superintendenten, erstere 12—20, letztere 12 Thlr. Pensionen
aus dem Elsnerschen Vermächtniffe erhalten die 12 im Wittwenstandc
ältesten, oder noch mehr Wittwen mit jährlich 30 Thlr. für jede als
eine Unterstützung zur Hausmiethe. Die Pensionen aus den Legaten
werden nach der Bestimmung der Testatoren gegeben und zwar die
Zinsen des Limmer scheu Legats an die drei dürftigsten Wittwen;
die des Stu b en r au ch schen Legats der Wittwe eines ordentlichen
Mitgliedes der Anstalt, die entweder selbst, oder deren Ehemann mit
dem Testator blutsverwandt gewesen, in Ermangelung einer solchen
Wittwe, eine andere dürftige Wittwe; die des Selig schen Legats zunächst
der Wittwe eines ordentlichen Mitgliedes der Anstalt, die zur
Familie des Testators gehört, event, einer andern Wittwe; Winter-Unterstützungen
endlich werden aus den zufälligen Einnahmen des