Full text : Preußisches Landbuch

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Beiträge  ber  Mitglieder,  Veranstaltung  von  Konterten  und  Herausgabe
von  Schulbüchern  beschafft.
Lehrerbildungs-Anstalt  des  Talmud  Thora-Jnstituts  der  jüdischen  Genieinde  zu
Berlin.
'"n  6.  Nov.  1859  nach  dem  Lehrplan  des  Königl.  Seminars  für
Stadtschulen  zu  Berlin  eröffnetes  Institut  der  jüdischen  Gemeinde  zur
Bildung  von  Lehrern  in  einem  dreijährigen  Kursus.  Die  Anstalt  bildet ­
  auch  Kantoren  für  den  jüdischen  Gottesdienst  aus.  Der  Unterricht
wird  unentgeltlich  ertheilt.  Für  die  Subsistenz  haben  die  Zöglinge  selbst
zu  sorgen.  —  Dr.  Moßner,  Rechtsanwalt  (mosaischen  Glaubens)
sicherte  für  sich  und  andere  Einwohner  von  Wormditt  1859  dem  Direktor
der  Anstalt  (jetzt  Horwitz)  jährlich  12  Thlr.  zu,  um,  wenn  thunlich,
  diesen  Betrag  einem  Zöglinge  aus  der  Provinz  Preußen  zuzuwenden. ­


Lehrerinnen  Seminar  zu  Berlin.
Ein  Königliches  Institut,  als  „Bildungs-Anstalt  für  Lehrerinnen  und
Erzieherinnen"  1832  begründet,  um  weiblichen  Personen,  die  sich  dem
Unterrichte  und  der  Erziehung  der  Jugend  widmen,  Gelegenheit  zu  einer
zweckmäßigen  Vorbereitung  zu  diesem  Behuf  darzubieten'.  Die  Eintretenden ­
  müssen  wenigstens  16  Jahre  alt  sein.  Die  Anstalt  zerfällt  in
zwei  wesentlich  verschiedene  Abtheilungen,  das  Seminar  und  die  Ausbüdungsklassen.
  In  jenes  werden  jährlich  Michaelis  10—12  junge
Mädchen  auf  Grund  einer  Prüfung  aufgenommen;  in  diese  können  zu
Ostern  und  Michaelis  solche  Schülerinnen  eintreten,  welche  sich  über  die
Kenntnisse,  die  eine  höhere  Töchterschule,  wenn  sie  vollständig  durchgemacht
  wird,  gewährt,  auöweisen  können.  Der  Anfang  muß  mit  der

zweiten  Ausbildungsklasse  gemacht  werden,  und  die  Zeit  des  Aufent-Halts
  ist  daher  mindestens  1  Jahr.  Im  Seminar  ist  der  Kursus

dreijährig  und  der  Unterricht  unentgeltlich:  in  den  Ausbildungsklaffen
beträgt  das  Honorar  vierteljährlich  6^  Thlr.  Eine  beschränkte  Hahl
von  Schülerinnen  ist  von  Entrichtung  des  Schulgeldes  theils  ganz,
theils  zur  Hälfte  befreit.  Zum  Geuuffe  von  Freistellen  und  zwar  in
der  Regel  anfänglich  halben  Freistellen  können  nur  dürftige  Schülerinnen
?à"^s'^?elche  die  Königl.  neue  Töchterschule  wenigstens  ein  Jahr
Orin  ->  ^ehrermneu-Geimuar  zu  Droyßig  (Weißenfels).
Spiü
mfic  ünb  Fertigkeiten,  den  Unterricht  in  der  französischen  Sprache,  in
Handarbeiten  und  Betheiligung  on  ber  Führung  des  Hauswesens  mit
eingeschlossen.  Tie  Zöglinge  wohnen  in  dem  Austaltsgebäude.  Für
            
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