Full text : Preußisches Landbuch

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MyliusscheS  Stipendium,
von  dem  Magistrat  in  Quedlinburg  zu  verleihen.  Jährlich  50  resp.
30  Thlr.  (Hermes  II.  240).

Nacaten  sche  Stiftung  zu  Gladbach,
von  den  Eheleuten  Urban  Bahnen  und  Helene  Nacaten  1861  begründet.
  Sie  stifteten  3000  Thlr.  Klevisch,  den  kleinen  Zehnten  auf
Baumsfeldt  in  Odenkirchen  und  3  Morgen  Ackerland  vor  dem  Markt-Thor
  in  Gladbach  für  die  Armen,  zu  Messen  und  eine  Portion  von
50  resp.  80  Thlr.  zum  Studiren,  welche  Abkömmlinge  ihrer  Familie
auf  7  Jahre  beziehen  können.  Kollator  ist  zur  Zeit  die  kathol.  Kirchen-Verwaltung
  in  Gladbach.
Dr.  N  ach  ti  g  a  lische  Stiftung.
Or.  pini.  Nachtigall  zu  Berliu  (t  1857)  vermachte  der  Kommune
Halberstadt  2500  Thlr.  in  3{  procentigen  Staatsschuldscheinen  mit  der
Bestimmung,  daß  von  den  Zinsen  a)  die  eine  Hälfte  zwei  in  dem
Waisenhause  oder  Taubstummen-  oder  Blinden-Jnstitute  daselbst  erzogenen ­
  Knaben  oder  Mädchen  bei  deren  Ausscheiden  aus  den  gedachten
Anstalten  in  gleichen  Raten  schriftlich  zugesichert  und  bei  ihrer  Volljährigkeit ­
  nebst  Zinsen  ausgezahlt;  t>)  die  andere  Hälfte  in  gleichen  Theilen
  zwei  zu  deni  Handwerker-Stande  gehörigen  Bürgern  und  Familienvätern ­
  daselbst  als  Unterstützung  bewilligt  wird,  wenn  dieselben  ohne
jhr  Verschulden  in  ihrem  Geschäfte  zurückgekommen  sind,  und  anzunehmen ­
  ist,  daß  ihnen  dadurch  wieder  aufgeholfen  werden  kann.
Nacksche  Armen-Stiftung,
1850  von  dem  Hofbesitzer  Nack  mit  2000  Thlr.  begründet.  Die
Stiftung  wird  von  dem  evang.  Pfarrer  in  Altfelde  (Marienbnrg),  von
den  Schulzen  und  den  Schul-Vorstehcrn  der  Dorfschaften  Altfelde  und
Reichfelde  lediglich  nach  ihrem  Gewisicn  verwaltet.  Von  den  Zinsen
soll  der  jedesmalige  ev.  Pfarrer  zu  Altfelde  30  Thlr.  unter  der  Bedingung ­
  erhalten,  daß  er  sämmtlichen  armen  Kindern  des  Kirchspiels
Altfelde  freien  Religions-Unterricht  ertheile,  dieselben  unentgeltlich  konfirmire,
  auch  für  dieselben  die  Kirchen-Visitationsgebühren  berichtige
Der  Ueberrcst  soll  nach  den  Bestimmungen  der  Stifts-Vcrwaltnng  dazu
verwendet  werden,  die  Schulbeiträge  der  armen  Schulkinder  an  die
ev.  Lehrer  zu  Altfelde  und  Reichfelde  zu  berichtigen,  die  Schnlbedürfnisse
  und  Lehrmittel  für  die  armen  Schulkinder  bei  der  Schule  anzuschaffen, ­
  auch  die  armen  Schulkinder  aus  beiden  Ortschaften  nöthigenfalls
  zu  bekleiden.  Nicht  das  Religionöbekenntniß,  sondern  das  Bedürfniß ­
  und  die  Regelmäßigkeit  des  Schulbesuchs  sollen  hierbei  entscheidend ­
  sein.
Näheriuueu-Verein  zu  Breslau.
Der  Verein  bezweckt  die  gegenseitige  Unterstützung  in  Krankheiten,  bei
Todesfällen  und  eine  kleine  Ausstattung  bei  Heirathen.  Er  zählte  im
            
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