Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Flor. Im allgemeinen waren die Insassinnen der Bordelle einer 
mittelalterlichen Stadt nicht den Bürgertöchtern der betreffenden 
Stadt entnommen. Das Verschleppen junger Mädchen in die 
Bordelle scheint schon im Mittelalter eine nur zu häufig bestätigte 
Gepflogenheit gewesen zu sein. Ein Memminger Bürger holte 
seine Schwester aus dem Frauenhause Nördlingens und tötete sie. 
Fiel ein gewissenloser Bürger in Schulden/ so mochte er auch 
dann und wann seine Tochter in das Bordell verkaufen. Dem 
Werke: „Ulms Verfassungs-, bürgerliches und kommerzielles Leben 
im Mittelalter" von Karl Jäger, entnehmen wir folgende Tatsache: 
„Dem Frauenwirt konnten sogar Frauen oder Mädchen, sobald es 
mit ihrem Willen geschah, von Eltern und Männern für Schulden 
versetzt werden. Wurde ihm aber eine Frau oder Dirne wider 
ihren Willen versetzt, und sie oder ihre Freunde wollten sie wieder 
aus dem Frauenhause haben, so hatte sie der Wirt ungehindert, 
und ohne daß ihm das Geld, wofür sie versetzt worden war, bezahlt 
wurde, aus dem Frauenhause zu entlassen." 
Als verworfene, durch die bürgerliche Gesellschaft geächtete 
Menschen wurden die Prostituierten schon äußerlich gekennzeichnet. 
Sie gingen meist in einer vorgeschriebenen Tracht einher. Sie 
waren der Schutzgewalt des Henkers unterstellt. Die entehrende 
Strafe des Schneltens schwebte stets über der Dirne. Noch über 
das Leben hinaus traf die Dirne die öffentliche Mißachtung. Nicht 
in geweihter Erde auf dem Kirchhofe wurde sie bestattet, nein, der 
Henker verscharrte sie in einigen Städten — z. B. in Frankfurt 
am Main — auf seiner Mistkute, auf seiner „Kaut". 
In die Ausbeutnngsberhältnisse der mittelalterlichen Stadt 
bordelle führen uns bor allem die lllmer Bordellordnungen („Der 
Frowenwürt ze Ulm Aid und Ordnung") ein. Der Frauenwirt 
zu Ulm trat auf bestimmte Zeit in den Dienst der Stadt und schwor 
ihr einen Treueid. Nach seinem Eide hatte er das Frauenhaus mit 
tauglichen, sauberen und gesunden Frauen zu versehen und zu keiner 
Zeit unter 14 Frauen zu halten. Jeder Frau mußte er die aus 
zwei Gängen bestehende Mahlzeit „um 6 Pfennige" reichen. In 
dem Frauenhause bestimmte eine eigene „Lohnsetzerin" die Schlaf- 
gelder. Die Einkünfte der Frauen wurden in eine Lade gelegt, die 
nur durch drei Schlüssel geöffnet werden konnte. Den einen 
Schlüssel führte der Frauenwirt, den zweiten die Lohnsetzerin und 
den dritten eine von den Frauen selbst gewählte Frau. Am Sams 
tag wurde die Lade geöffnet, wozu die gemeinen Frauen zwei aus 
ihrer Mitte beorderten, die mit der Lohnsetzerin zugleich streng 
darüber wachten, daß der Wirt sich nicht mehr „als seinen dritten 
Pfennig" aneignete. Feder Frau zog man von ihrem Verdienst die 
Forderungen des Wirtes für Essen usw. ab. Hatte eine Frau „von 
ihrem lieben Mann oder sonst einem guten Gesellen etwas gekramt 
oder geschenkt bekommen", „es mochte an Schuhen, Kleidern, 
Schleiern usw. sein", so durfte es der Wirt noch sonst jemand an-
	        
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