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Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien als Kurator verwaltet. Um
die Fonds, die einschließlich der angesammelten Zinsen den Betrag von
350,000 Thlr. erreichen, in einer den Intentionen des Stifters gemäßen
Weise zu verwenden, und der Stiftung selbst die Vorrechte von
milden Anstalten zu sichern, war es erforderlich, die in dem Testamente
zerstreuten Anweisungen des Erblassers zu sammeln, nach den jetzigen
Zeitverhältnissen zu modifiziren und demnächst, in ein Statut zusammengefaßt,
der landesherrlichen Genehmigung zu unterbreiten. Dies ist
im Jahre 1858 geschehen, der Minister der geistlichen Angelegenheiten
wurde mittelst Kabinets - Ordre vom 6. November 1858 ermächtigt,
das vom Ober-Präsidenten vorgelegte Statut zu bestätigen und diese
Bestätigung erfolgte unter dem 25. Februar 1859. Nach diesem
Statut ist die Gras v. Schl abrend o rf f sche Stiftung bestimmt: 1)
zur Errichtung und Dotirung einer ausreichenden Anzahl guter Landschulen
auf den zum Fideikommiß bestimmt gewesenen, im Grünberger
Kreise belegenen Kolziger Gütern (Bgl. Kolziger Landschuleu-Stiftung);
2) zur Begründung und Dotirung von Seminar-Freistellen und Waisenstellen
an einem ev. und kath. Schullehrer - Seminar in der Provinz
Schlesien; 3) zur Begründung und Unterstützung von Landschulen auch
außerhalb der Kolziger Güter, und vorzüglich in der Nachbarschaft derselben.
Für die zu 3 gedachten Schulen werden die nöthigen Fonds angesammelt.
Vgl. die folgenden Artikel.
Graf v. Schlabrendorffsche Seminar- und Waisenhaus-Stiftung zu
Liebenthal.
Sie ist im Anschluß an das katholische Schullehrer-Seminar zu Liebenthal
(s. d.) 1864 zur Ausführung gekommen und es soll iu dem daselbst
errichteten und mit dem Seminar iu Verbindung gesetzten Waisenhause
zwölf Waisenknaben freier Unterhalt und die für den Land-Schullehrer
und Landmanu im Sinue des Stifters erforderliche Erziehung
und Ausbildung auf Kosten der Stiftung gewährt werden. Die Vermehrung
der Waisenstellen nach Maaßgabe des vorhandenen Raumes
ist zulässig. In der Regel werden die Freistellen mit den tüchtigsten
und zuverlässigsten Zöglinge» der beiden oberen CÜten des Liebenthaler
Seminars besetzt. Bei besonderer Tüchtigkeit und Fähigkeit
können jedoch unbemittelte Präparanden ausnahmsweise gleich bei ihrem
Eintritt in das Seminar für die Freistellen in Vorschlag gebracht
werden; namentlich gilt diese Begünstigung für diejenigen Zöglinge
des Waisenhauses, welche sich in der Anstalt selbst genügend zum Eintritt
ins Seminar vorbereitet haben und sich dem Schulfach widmen
wollen. In beiden Fällen haben auf den Kolziger Gütern Geborene
oder daselbst Ortsgehörige bei sonst gleicher Qualifikation den Vorzug.
Die Meldungen zur Aufnahme in das Waisenhaus werden bei dem
Direktor gemacht. Die Beköstigung der Fundatistcn und der Waisen
erfolgt aus der Seminarküche nach einer bestimmten Speise-Ordnung.
Die Waisen bleiben bis zum vollendeten 14. Lebensjahre in der Anstalt.
Diejenigen, welche sich zum Schulfach eignen, bleiben im Besitz