Full text : Preußisches Landbuch

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Mitglieder.  Jährliche  Einnahme  11—1300  Thlr.  Vermögen  11,600
Thaler.
v.  Schuttersche  Stiftung,
zur  Unterstützung  armer  Wöchnerinnen,  von  der  Fran  Gcneralin  von
Schütter  geb.  %öfd;  in  Breslau  mit  150  Thlr.  begründet.  Die
Verwendung  der  Zinsen  ist  in  die  Hand  des  Vorstehers  der  geburtshülflichen
  Poliklinik  der  Universität  gelegt.  Das  Stiftungs-Kapital
war  im  Jahr  1837  durch  einen  Anschuß  aus  der  Universitätskaste  bis
auf  200  Thlr.  in  Staatsschuldschcinen  erhöht.  Vgl.  Bethanien.

SchntzmannS-PensionS-Zttschnßkasse  ;u  Berlin.
Sie  bildet  sich  aus  Beiträgen  der  Schutzmänner  und  Schutzmanns-Wachtmeister
  in  Berlin  und  ist  zn  Pensions-Zuschüssen  für  pensionirte
Schutzmänner  und  Schutzmanns  -Wachtmeister  bestimmt.  Durch  Kab.-Ordre
  vom  L  Juni  1854  erhieşt  sic  beschränkte  Korporations-Rechte
und  durch  Kab.-Ordre  vom  23.  Mai  1860  wurde  den  Ofsizieren  der
Schutzmannschaft  gestattet,  gegen  Zahlung  von  Beiträgen  bcizutreten.
Ein  unterm  14.  November  1863  landesherrlich  bestätigter  Nachtrag
zu  den  Grundbestimmungcn  vom  1.  Juni  1853  regelt  die  Verhältniße
der  Offiziere  weiter:  sic  genießen  die  Vortheile  der'Kaste,  luciitt  sic  die
Beiträge  von  ihrer  Anstellung  ab  entrichten  und  dieselben  bis  zu  ihrer
Pensionirung  sortzahlen.  Zwangsbeitritt  findet  nicht  statt.  Die  Rechte
der  Offiziere,  welche  bis  dahin  ihre  Beiträge  geleistet  haben,  bleiben  in
Gemäßheit  des  Erlasses  von,  23.  Mai  I860  gewahrt.  Das  Polizei-Präsidium
  hat  die  Verwaltung  der  Kaste,  deren  Fonds  fortan  nur
in  sicheren  Papieren  oder  Hypotheken  angelegt  werden  dürfen;  die
Ober-Rechnungskamnicr  die  Revision  der  Jahrc's-Rechnungcn.
Schwabe  Prie  semnthsche  Stiftungen.

Der  1824  zu  Braunau  (Lüben)  f  Gutsbesitzer  Christian  Gottlieb
Schwabe  hatte  durch  Testament  vom  12.  Juli  1822  bestimmt,  daß
sein  Vermögen  nach  feinem,.uub  seiner  Gattin,  geb.  Priesemuth
Tode,  zu  milden  Stiftungen  verwendet  werden  solle.  ļ  des  Verinogenö
  waren  für  eine  Stiftung  zun:  Besten  armer  verwaister  Kinder
männlichen  Geschlechts,  1-  zu  Stipendien  für  arme  Studirende  der
Breslauer  Hochschule  und  zwar  nur  für  gebornc  Schlesier  bestimmt.
Nähere  Bcstlminungen  über  Einrichtung  und  Verfassung  der  Stiftungen
hatte  dei  Erblasser  nicht  getroffen,  es  war  vielmehr  der  Staatsverwalung
  die  Aufgabe  zugefallen,  auf  Grund  der  im  Testament  gegebenen
urzcn  Andeutungen  die  Stiftung  zur  Ausführung  zu  bringen.  Da
elde  erwähnten  Stiftungen,  1825  landesherrlich  genehmigt,  erst  ins
treten  sollten  wenn  das  Kapital-Vermögen  die  Summe  von
200,000  Thlr.  erreicht  haben  würde,  so  wurde  der  Nachlaß  von  der
Regierung  zu  Liegmtz  verwaltet  und  erst  1862  der  Universität  zu  BreS-,
  7  des  damals  vorhandenen  Vermögens  mit  ca.  67,000  Thlr.  überwiesen ­
  und  angeordnet,  daß  die  Stiftung  in  diesem  Jahre  ins  Leben
treten  sollte.  Die  Kollation  der  Stipendien  steht  dem  Senat  zu;  bei
der  Verleihung  werden  geborene  Schlesier  berücksichtigt;  den  Vortritt
            
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