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v. Türckscher Stipendien-FondS,
zur Unterstützung abgehender mittelloser Zöglinge des „Civil-Waisenhauses"
(s. d. A.) durch Kab.-Ordre von/ 17. November 1849 genehmigt.
Die Stiftung bezweckt, Jünglingen, welche nach beendigter
Erziehung aus dem Waisenhause austrcten, und Pfleglingen, welche aus
besten Fonds unterstützt werden, wenn sie sich stets zur Zufriedenheit
betragen haben und mittellos sind, eine ein- oder mehrmalige Unterstützung
im Verhältniß ihrer Mittellosigkeit zum Bedürfniß, um sich
für ihren Lebensberuf weiter ausbilden zu können, zu gewähren.
Uckermärkscher Verein zur Erziehung sittlich verwahrloseter Kinder.
Begründet 1847. Vorsitzender Graf Schlippenbach auf Arendsee.
Die Erziehung der Kinder bis zu ihrer dereinftigcn Einsegnung geschieht
unter Leitung eines mit väterlicher Gewalt bekleideten Hausvaters
in Pflegehäusern, welche für die Geschlechter gesondert sind: solche
Pflegehäuser bestehen in Brüssow und Gramzow (s. rothes Haus).
Karl Gottfr. Ueberschär, ¡'
Bauergutsbesitzer zu Höfel, Kreis Löwenberg (t 1861), setzte dieser
Gemeinde ein Vermächtniß von 300 Thlr. mit der Bestimmung aus,
daß die jährlichen Zinsen an notorische Arme derselben vertheilt werden
sollen.
Ullmann,
Lehrer in Lessendorf (Freistadt), widmete bei Gelegenheit der 1860
stattgefuttdcnen Feier seines 50 jährigen Dienstjubiläi 50 Thlr. zu einer
Stiftung, deren Zinsen nach Abrechnung von 1 Thlr. jährlich, welcher
zur Vermehrung des Kapitals verwendet werden soll, einschließlich der
Zinsen des hierdurch vermehrten Kapitals zum Ankauf von Semmeln
"nd Kleidungsstücken verwendet werden, und diese oui Weihnachtsabend
an die ärmsten Kinder der Ortschaften Lestendorf, Mertschütz und Bieļitz
zur Vertheilung kommen sollen.
Ungarischer Fonds.
Eine alte Stiftung bei der Universität Halle-Wittenberg. Die von M.
Massai zu Wittenberg mit 5163 Thlr. fundirte», später durch Juliane
Kubin y, geb. Gaczy de GaramSzik mit 80 Thlr. und durch
Or. Mathias Temlin mit 400 Thlr. Kapital vermehrten Beneficien
werden von den Professoren der Wittenberger Stiftung verliehen. Die
Stipendien sollen nur bedürftigen Stndirenden ans Ungarn, vorzugsweise
Theologen, auf 3—5 Jahre bewilligt werden. Kinder der Ungarn,
welche Etwas zu diesen Benefizien lcgirten, oder solches zu thun
Willens sind, haben den Vorzug. Jeder Stipendiat muß sich in den
drei Terminen einen Abzug von 1 Dukaten, und für die Prolongationszeit
von 1 Spczies-Thaler zur Vermehrung des Fonds gefallen lasten.
Das nach Abzug der stiftungsmäßigen Abgaben übrig Bleibende soll
dergestalt gleich vertheilt werden, daß der jährliche Antheil eines jeden