Full text : Preußisches Landbuch

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Universität  zu  Halle,
s-  Vereinte  Friedrichs-Universität  Halle-Wittenberg.
Universität  zu  Königsberg.
f.  Albertus-Universität.
Unruhsches  Stipendium.
Eine  alte  Stiftung  bei  der  Universität  Halle-Wittenberg,  von  der
Wittwe  des  Professor  Unruh,  geb.  Leyser  mit  1000  Thlr.  begründet
für  studirende  Descendenten  des  Dr.  Polycarp  Leyser.  Der  Stipendiat ­
  bleibt,  bis  er  zu  einem  Amte  gelangt,  oder  sich  sonst  häuslich
niedergelaffen  hat,  im  Genuß.  Studirenden,  welche  nicht  zur  Familie
gehören,  wird  das  Stipendium  auf  zwei  oder  drei  Jahre  conferirt,
jedach  mit  der  Bedingung  des  Zurückstehens,  sobald  ein  Verwandter
sich  darum  bewirbt.  Der  Fonds  hat  sich  beinahe  verdoppelt.  (Koch  I.  444)
UnterstützungS-Fonds  für  enieritirte  Geistliche  der  Provinz  Brandenburg.
Er  ist  1847  ins  Leben  getreten,  wird  vom  Konsistorium  der  Provinz
Brandenburg  verwaltet,  und  hauptsächlich  aus  den  von  den  Geistlichen
Zu  entrichtenden  jährlichen  Beiträgen  von  1  pCt.  ihres  Dicnsteinkommens
  und  aus  Zuschüssen,  welche  theils  aus  der  Staatskaffe,  theils
aus  den  durch  das  Honorar  für  das  Berliner  und  das  Porstsche  Gesangbuch ­
  entstandenen  Fonds  fließen,  gebildet,  und  hat  den  Zweck,  den  seit
dem  1.  Juli  1848  cmcritirten  ev.  Geistlichen  der  Provinz,  mit  Ausnahme ­
  der  Pfarrgehülfen  und  Hülfsgeistlichen,  so  wie  derjenigen  Geistlichen, ­
  welche  aus  einem  besonderen  für  ihre  Dienst-Kategorie  bestehenden ­
  Pensions-Fonds  ein  Ruhegehalt  empfangen,  bei  ihrer  Emeritirung
Zu  dem  ihnen  auö  dem  Einkommen  der  Pfarrstelle  gesetzlich  zustehenden
Emeriten-Gchalt  einen  jährlichen  Zuschuß  von  32  —  180  Thlr.  auf
Lebenszeit  zu  gewähren.  Der  Fonds  hatte  1862  ein  Vermögen  von
etwa  84,000  Thlr.  Im  Jahre  1861  betrug  die  Einnahme  an  Zinsen,
an  Pensions-Beiträgen  der  Geistlichen  zu  1  pCt.  ihres  Einkommenund
  an  anderweitigen  Zuschüßen  16,186  Thlr.,  die  Ausgabe  an  Pensions-Zuschüssen ­
  13,381  Thlr.
Unterstützungs-Fonds  für  enieritirte  ev.  Geistliche  der  Provinz  Pommern.
Nach  dem  Reglement  vom  2.  Juli  1856  hat  er  den  Zweck,  den  Geistuchen ­
  bei  ihrer  ehrenvollen  Emeritirung,  wenn  sic  nach  tadelloser
Amtsführung  Alters-,  Krankheit--  oder  Schwachheitshalber  mit  hinreichendem ­
  von  der  Oberaufsichts-Behörde  anerkanntem  Grunde  in  den
Nuhestand  versetzt  worden  sind,  einen  lebenslänglich  zu  beziehenden  Zufluß ­
  zu  dem  ihnen  gesetzlich  aus  dem  Einkommen  ihrer  Pfarrstclle
zustehenden  Emeriten-Gehalte  zu  gewähren.  In  allen  übrigen  Fällen
der  Nicdcrlcgung  des  Amtes  oder  der  Entziehung  desselben  tritt  dus
Anrecht  an  den  Unterstützungs-Fonds  nicht  ein,  abgesehen  davon,  ob
solche  Geistliche  den  dritten  oder  sonstigen  Theil  von  ihrem  ehemaligen
şiarr-Einkonlmen  behalten  oder  nicht.  Der  Betrag  des  von  dem  Unterstützungs-Fonds ­
  zu  gewährenden  Zuschußes  ist  auf  jährlich  200  Thlr.
festgestellt.  Der  volle  Betrag  dieses  Zuschußes  kann  erst  solcheu  Geist-
            
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