Full text : Preußisches Landbuch

tljncn  gestifteten  Freistellen  auf  20  vermehrten  und  jede  mit  127  Thaler
dotrrten.  áben  diesen  Freistellen  bestehen  6  Königliche,  1  v.  Reiners  -
s n 01 'llf'.J  L  induersche,  1  Zahnsche.  Die  Anstalt  hat  mehrere
àmachtnlffe  und  viele  andere  Zuwendungen  erhalten,  besaß  im  Jahre
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Oberamtmann  Luc  as  geb.  Förster  zu  Breslau  setzte  (18641  das
Institut  zum  Erben  ihres  Nachlasses  (12920  Thlr.)  mit  der  Bestimmung
cm,  daß  die  Erbschaft  unter  dem  Namen  „Christian  und  Johanna
Forster"  verzeichnet,  das  Kapital  konservirt  und  der  Zins-Ertrag  für
solche  Unglückliche  verwendet  werden  soll,  deren  größere  Hülfsbedürftigkelt
  einen  verlängerten  Aufenthalt  in  der  Anstalt  oder  sonstige  Unterstützung ­
  erfordert.  Die  Anstalt  führt  jetzt  den  Namen  „Schlesische
ánden-Unterrichts-Anstalt"  und  wird  nach  der  landesherrlich  bestätigten ­
  Verfassung  vom  21.  Nov.  1853  verwaltet.

s.  Elisabeth-Stiftung.

Blinden-Anstalt  zu  Düren.

Blinden-Anstalt  zu  Königsberg.
sie  besteht  seit  1846  und  ist  durch  einen  Provinzial  -  Verein  unter
Belrath  des  in  Breslau  ausgebildeten  Blindenlehrers  Fricbe  begründet. ­
  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  unterstützte  sie  (bis  1858)
durch  einen  Zuschuß  aus  dem  Preußischen  LandeS-Unterstützungs-Fonds,
dre  übrigen  Bedürfnisse  wurden  durch  milde  Gaben  und  Collekten  beşş!'
  .Şeit  1859  zahlen  die  Stände  aus  den  Zins-Ueberschüssen  der
provinzial-Hülfskasse  jährlich  2000  Thlr.  Vermächtnisse,  Geschenke
rc.  machten  die  Erweiterung  der  Anstalt  möglich,  welche  1858  die  be-1
  v  àņļîeu  Korporations-Rechte  erhielt.  Aufgenonunen  waren  im  Jahre
I8(>3  38  Zöglinge;  Einnahme  13,500  Thlr.  Es  giebt  mehrere  Frei-Blinden-Anstalt

  zu  Stettin.
s.  Pommerschc  Blinden-Anstalt  für  Knaben.  Viktoria-Stiftung  für  erblindete ­
  Mädchen.

Blinden-Anstalt  zu  Wittstock.
Lie  bildet  eine  Ltation  des  dortigen  Land-Armenhauses  und  nimmt
blinde  Knaben  nach  vollendetenl  8.  Lebens  -  Jahre  zur  Ausbildung  auf.
Die  Kosten  des  Aufenthalts  der  Zöglinge  in  der  Anstalt  trägt  der
Land-Armenfonds  der  Kurmark.
            
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