Zeit, die evangelische Kirchengemeinde zu Laudan von der Leistung der
Stolgebühren ganz oder theilweise zu befreien. Zur Erreichung dieser
Zwecke bestimmt Böhme 20,000 Thlr., von denen 10,000 Thlr. am
Schlüsse des Jahres, in welchem die landesherrliche Bestätigung der
Stiftung erfolgt, die anderen 10,000 Thlr. spätestens ein Jahr darnach
zahlbar sind. Bon den Zinsen dieses Kapitals erhalten die drei evangelischen
Geistlichen jeder jährlich 100 Thlr. Die übrigen Zinsen sind
,zum Kapital zu schlagen. Sobald das Kapital die Höhe von 100,000
jtijlr. erreicht, werden die schon bestehenden geistlichen Aemter jedes mit
10,000 Thlr. aus den Einnahmen der Stiftung fipirt und es tritt
dann eine gänzliche oder doch theilweise Aufhebung der von den Gliedern
der evangelischen Kirchengemeinde zu leistenden Stolgebühren ein.
Die noch übrigen Zinsen der 100,000 Thlr. sollen theils zur Bestreitung
der Bedürfnisse des Gottesdienstes und des Kultus überhaupt,
theils zur Sammlung eines Reservefonds dienen. Die Art und das
Maaß der gänzlichen oder theilweiscn Aufhebung der Stolgebühren
regelt das Kirchen-Rcgiment. Die Verwaltung der Stiftung ist. einem
Verwaltungs-Rathe anvertraut. Derselbe besteht aus den an der Stiftung
theilnehmenden Geistliche», dem Bürgermeister und dem Stadtverordneten-Vorsteher,
sofern diese evangelisch sind, sowie einem angesehenen
Bürger, welcher ven den Geistlichen durch Stimmenmehrheit
erwählt wird. Die Stelle des aus den Bürgern zu wählenden Mitgliedes
hat sich der Stifter ans Lebenszeit vorbehalten. Den Vorsitz
im Verwaltungsrathe führt der erste Geistliche des Orts, die landesherrliche
Bestätigung der Stiftung aber ist am 3. März 1862 erfolgt.
Martha Regina Böhring,
Wittwe (t 1773) stiftete bei dem Dom-Gymnasium zu Merseburg
(s. d.) drei Stipendien. Kapital 2500 Thlr.
Pastor Bökamp sche Armen-Stiftung zu Wiedenbrück.
Zur Bekleidung arnier Kinder in der Grafschaft Rictberg mit Ausschluß
der Stadt Rietberg und des Kirchspiels Mastholte. Kapital 6556 Thlr.
' Levin v. Börstel,
Landrath, stiftete ein Stipendium, das zunächst für Familienglieder zuin
Besuch von Schulen unb Universitäten bestimmt ist, auch zu Reisen gegeben
werden kann. Das Kapital beträgt (Liseo S. 319.) 8000 Thlr.
und die Verleihung stand i. I. 1845 dem Pupillen-Kollegium in Berlin zu.
Freiherr Karl v. Bö se lager,
schenkte der Armen-Verwaltung zu Bonn im Jahre 1837 ein Kapital
von 4000 Thlr. zur Beförderung der sittlichen und religiösen Kultur
mit der näheren Bestimmung, daß die Zinsen des Kapitals zur Besoldung
eines von dem Erzbischöfe zu Köln zu ernennenden ReligionsLehrers
für die Kinder der Armcn-Freischule und für die Gefangenen
im Arresthause verwendet werden sollen; der Geistliche sollte in dem
Gebäude der Armen-Freischule wohnen. Im Jahr 1856 vermachte er
u. A. dem katholischen Waisenhause in Bonn 4000 Thlr. und eine