Full text : Die Zucker-Industrie auf Cuba

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u-  dergl.  mit  einem  weiteren  Zuschlage  von  15  %  bedacht  worden.  Eine
Erleichterung  von  diesen  Zuschlägen  aus  die  Einfuhrzölle  hatte  auch  nach
den  aus  dem  Jahre  1886  herrührenden  Berichten  noch  nicht  stattgefunden.
Ausfuhrzoll  wird  ans  Cuba  zwar  nur  von  sechs  Artikeln  erhoben
110111114  non  8u(fer,  Melasse,  Mum,  SaM,  9Bad#  imb  ^olg.  mietn  bmnit
işi  ouch  die  Menge  der  Ausfuhrartikel  im  wesentlichen  erschöpft.
Durch  Verordnung  vom  22.  Februar  1869  wurde  der  Ausfuhrzoll  für
den  Verkehr  nach  Spanien,  wie  nach  fremden  Ländern  festgesetzt:  von  der
Ķiste  Zucker  ans  1  escudo,  vom  Faß  Museovade  aus  2'/ 2  escudo,  vom
Ballen  Blättertabak  auf  2  escudo,  vom  Tausend  Cigarren  auf  1  escudo.
3)tefe  Gâlje  lunrben  im  ^ufe  be§  Sa^-eg  I860  ameimai  obgeänbert,  big
der  Zolltarif  vom  10.  September  1869  sie  also  bestimmte:  von  der  Kiste
Zucker  1,6  esc.;  vom  Faß  Zucker  6  esc.;  vom  halben  Faß  (tiercon)  3  esc.;
omit  baril  Zucker  1,5  esc.;  vom  Fas;  miei  de  purga  (Syrup)  bis  zu
120  Gallonen  2  esc.;  von  der  Pipe  Rum  4  escudo;  vom  Tabak  wurden
seit  dem  1.  Januar  1872  erhoben  für  100  Pfd.  Blätter  4,13  Dollars,  für
das  Tausend  Cigarren  2,2fr  Dollars.
Auch  die  Ausfuhrzölle  wurden  während  des  Aufstandes  durch  Zuschläge, ­
  subsidio  de  guerra,  erhöht  und  stiegen  dadurch  ans  das  zwei-  bis  vierfache. ­
  Eine  Herabsetzung  dieser  Zuschläge  trat  erst  im  Jahre  1882  um  20  %
ein,  und  insbesondere  wurden  sie  von  dem  in  der  Provinz  San  Jago  de
Cuba  erzeugten  Nohtabak,  soweit  er  aus  den  Häfen  S.  Jago,  Gibara  und
Manzanillo  ausgeführt  würde,  auf  50  %  herabgesetzt,  uni  der  durch  den
Ausstand  besonders  schwer  betroffenen  Provinz  eine  Erleichterung  zu  gewähren. ­
  Nur  die  Zuckerzölle  blieben  ausnahmsweise  ans  der  1869  festgesetzten ­
  Höhe,  bis  für  Zucker  und  Melasse  vom  1.  März  1875  der  Ausfuhrzoll, ­
  einschließlich  der  Kriegszuschläge,  in  folgender  Höhe  erhoben  wurde:
glider  in  %ö))er  big  an  620  kg:  per  W  5,45pesos
in  Kisten  bis  zu  184  kg:  „  Kiste  2,30  „
„  in  Säcken  bis  zu  92  kg;  „  Sack  1,15  „
Bei  stärkerem  Gewichte  wurde  außerdem  ein  Zuschlag  erhoben  für
Oxhofte,  halbe  Oxhofte,  Tierees  oder  Barrels  von  je  100  kg  noch  88  centavos, ­
  für  Kisten  oder  Säcke  von  je  100  kg  noch  1,25  pesos.  Ferner  hatte
zu  zahlen
Melasse  in  Fässern  bis  zu  600  kg  per  Faß  2  pesos  und  von  je
100  kg  Mehrgewicht  noch  33  centavos,  sowie
Num  vom  Faß  3  Va  pesos.
Bom  1.  August  1885  ab  wurde  der  Ausfuhrzoll  vom  Zucker  anderweit
  festgesetzt  auf  40  cents  (1,60  M.)  für  je  100  kg  gereinigten  (purgado),
eentrifugirten  oder  raffinirten  Zuckers,  ans  35  cents  (1,40  Mk.)  für  je  100  kg
Museovadenzncker,  und  auf  13  cents  (0,52  Mk.)  für  100  kg  Melasse:  diese
Beträge  zahlbai  halb  in  (bold  und  halb  in  Noten  der  Spanischen  Bank
            
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