Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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liehe  Aufhebung  der  öffentlichen  Armenunterstützung.  Die
Armen  sollen  sich  selbst  und  dem  rein  zufälligen  Mitleid  Einzelner ­
  überlassen  werden  ;  aber  auch  bei  diesen  zufälligen  Spenden ­
  empfiehlt  Mallhus  gehörige  Kargheit.  Ganz  besonders  hat
er  es  auf  die  armen  und  verlassenen  Kinder  gemünzt.  Sein
Vorschlag,  wie  er  ihn  in  der  dritten  Ausgabe  seines  Buchs  (1806),
also  in  einem  Alter  von  40  Jahren  machte,  war  folgender.  Ein
Gesetz  hebt  die  Pflicht  zur  Armenunterstützung  auf,  jedoch  so,
dass  noch  ein  Jahr  lang  für  eheliche,  zwei  Jahr  aber  für  uneheliche ­
  Kinder  der  bisherige  Zustand  bestehen  bleibt.  Von
diesen  Zeitpunkten  an  tritt  aber  das  Gesetz  in  aller  Strenge
in  Kraft.  Um  nun  aber  die  „moralische  Einschränkung”  ins
Spiel  zu  setzen,  wird  bei  jedem  Aufgebot  eine  Kanzelvormahnung
  verlesen,  welche  die  Quintessenz  der  Malthusschen  Principien ­
  an  das  Volk  und  an  das  betreffende  Paar  bringt.  Alsdann ­
  stehen  noch  die  beiden  Wege  offen,  und  wer  nicht  noch
bei  Zeiten  einlenkt  und  die  in  Aussicht  gestellte  Zuchtruthe
verachtet,  dessen  Kinder  sollen  dann  erbarmungslos  preisgegeben ­
  werden  und  nicht  die  geringste  Hülfe  zu  erwarten  haben.
Dieser  Plan  verdient  keine  Kritik;  aber  in  Bücksicht  auf  seine
Ausführbarkeit  würde  es  nöthig  gewesen  sein,  dass  die  künftigen ­
  Vorsteher  der  Armensprengel  am  besten  aus  lauter
¡Sprösslingen  der  Familie  Maltlius  bestanden  hätten.  Jedenfalls
dürfte  zu  allen  Zeiten  die  Aufbringung  eines  Contingents  von
Gesinnungsgenossen  grade  in  der  Praxis  grosso  Schwierigkeit
haben.
Wir  kennen  jetzt  das  Wesen  des  sogenannten  moralischen
Zwanges,  der  in  Wahrheit  ein  sittliches  Missgebilde  ist.  Die
Privatmoralisten  mit  ihrer  beschränkten,  immer  nur  an  den
Einzelnen  denkenden  Auffassung,  haben  selbstverständlich  insoweit ­
  Recht,  als  es  sich  nur  um  den  dürftigen  Gemeinplatz
handelt,  dass  Jedermann  mit  Ueberlegung  verfahren  und  im
Allgemeinen  keinen  Schritt  thun  solle,  von  dem  er  mit  überwiegender ­
  Wahrscheinlichkeit  absehen  kann,  dass  er  nicht  blos
ihn,  sondern  auch  eine  Familie  dem  Existenzmangel  aussetzen
Werde.  Allein  es  besteht  ein  grosser  Unterschied  zwischen  der
absehbaren  Wahrstheinlichkeit  der  Noth  einerseits  und  der
Gewissheit  der  jederzeit  befriedigenden  Ernährung  andererseits.
5.  Malthus  sprach  den  Menschen  das  Recht  auf  Existenz
Und  sogar  ausdrücklich  den  später  so  berühmt  gewordenen
            
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